Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen vom kommenden Jahr an erheblich besser steuerlich abziehbar sein als bisher. In einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen heißt es, in Zukunft würden alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt, die dazu dienen, ein “sozialhilferechtlich gewährleistetes Leistungsniveau” zu erreichen. Das entspreche im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung. Gesetzlich und privat Versicherte sollten nach dem gleichen Grundsatz steuerlich entlastet werden. Damit werde auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Die Bürger würden ab 2010 um jährlich 8,7 Milliarden Euro steuerlich entlastet, teilt die Regierung weiter mit. Weiterlesen »