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	<title>Versicherungen News</title>
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		<title>Bundesweites Register für Kfz-Steuersünder geplant</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 15:03:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer ein Kraftfahrzeug zulassen will, soll künftig bundesweit und nicht mehr nur im jeweiligen Bundesland auf Steuerrückstände überprüft werden. Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes  hervor. Mit dem Entwurf zieht die Bundesregierung auch die Konsequenz aus der Umwandlung der Kraftfahrzeugsteuer aus einer Länder- in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2010/02/Auto-Parkkralle-150x150.jpg" alt="Auto-Parkkralle" title="Auto-Parkkralle" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-129" />Wer ein Kraftfahrzeug zulassen will, soll künftig bundesweit und nicht mehr nur im jeweiligen Bundesland auf Steuerrückstände überprüft werden. Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes  hervor. Mit dem Entwurf zieht die Bundesregierung auch die Konsequenz aus der Umwandlung der Kraftfahrzeugsteuer aus einer Länder- in eine Bundessteuer, die zum 1. Juli 2009 vorgenommen wurde. Die bisher bei den Ländern gesammelten Daten zur Kraftfahrzeugsteuer sollen zusammengeführt werden, damit eine bundesweite ”Kraftfahrzeugsteuerrückständeprüfung“ geschaffen werden kann. Die Landesfinanzbehörden verwalten die Kraftfahrzeugsteuer im Wege der Organleihe für den Bund noch bis Mitte 2014. <span id="more-128"></span></p>
<p>Außerdem regelt der Gesetzentwurf, dass die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw mit der Abgasstufe Euro 6 in Höhe von höchstens 150 Euro pro Fahrzeug erst ab 1. Januar 2011 gelten soll. Die Steuerbefreiung soll bis zum 31. Dezember 2013 gelten. Wie es in dem Entwurf heißt, hatte sich die Europäische Kommission gegen die zunächst beschlossene Steuerbefreiung ab 1. Juli 2009 gewandt und mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Für bereits zugelassene Fahrzeuge soll es eine Vertrauensschutzregelung geben. </p>
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		<title>Gelassenheit im Alltag</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Oct 2009 07:03:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Manche Menschen regt schon die kleinste Hektik im Alltag auf. Es stresst sie, wenn Nachbarn Rasen mähen, der Bus vor der Nase wegfährt oder Verwandte unangemeldet vor der Tür stehen. Oft schnürt es ihnen vor Ärger regelrecht den Hals zu, sie bekommen Magenschmerzen oder Herzrasen.
Diesen körperlichen Empfindungen liegt ein uralter Überlebensmechanismus zugrunde: Denn in früheren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/10/Stress-071009-djd-150x150.jpg" alt="Stress bekämpfen" title="Stress bekämpfen" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-123" />Manche Menschen regt schon die kleinste Hektik im Alltag auf. Es stresst sie, wenn Nachbarn Rasen mähen, der Bus vor der Nase wegfährt oder Verwandte unangemeldet vor der Tür stehen. Oft schnürt es ihnen vor Ärger regelrecht den Hals zu, sie bekommen Magenschmerzen oder Herzrasen.<span id="more-122"></span><br />
Diesen körperlichen Empfindungen liegt ein uralter Überlebensmechanismus zugrunde: Denn in früheren Zeiten, als die Menschen noch in freier Natur lebten, war es notwendig, bei Gefahr schnell zu handeln. So schüttet der Körper bestimmte Hormone aus, um für den Angriff oder die Flucht gewappnet zu sein. Doch obwohl Stress kurzfristig ein wichtiges Anpassungsverhalten des Körpers auf Herausforderungen ist, kann er auf Dauer krank machen. Um wieder zum inneren Gleichgewicht zurückzufinden, ist die Anwendung von Entspannungstechniken wie Yoga oder autogenem Training hilfreich. Auch Spaziergänge an der frischen Luft oder ein Entspannungsbad besänftigen den Stressteufel. Um die allgemeine Stresstoleranz jedoch langfristig zu erhöhen, eignet sich laut Dr. med. Sabine Schäfer, Fachärztin für Allgemeinmedizin, eine arzneiliche Komposition aus Metallen und Mineralien: &#8220;Ich empfehle zum Beispiel Neurodoron von Weleda als eine Kur von circa sechs Wochen anzuwenden. Dies kann helfen, nervöse und von Stress geschwächte Menschen zu stärken&#8221;.<br />
Foto: djd/Weleda</p>
<p><a href="http://www.vorsorgetrend.eu/private-krankenversicherung.php"><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/10/Private-Krankenversicherung-468.jpg" alt="Private Krankenversicherung Vergleich" title="Private Krankenversicherung Vergleich" width="468" height="351" class="alignleft size-full wp-image-126" /></a></p>
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		<title>Änderungen Sozialversicherungen zum Juli 2009</title>
		<link>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/allgemein/anderungen-sozialversicherungen-zum-juli-2009.html</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Jun 2009 14:27:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Folgende Änderungen und Gesetze werden im Juli gütig.

Absenkung der Beitragssätze für die Gesetzliche Krankenversicherung
Hausarztmodelle
Stärkung der Patientensicherheit durch neue Meldepflicht bei MRSA
Erhöhung der Hilfen nach dem &#8220;Anti-D-Hilfegesetz&#8221;
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)
Aktualisierungen bei strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)


Finanztipp: Aktuelle Versicherungenvergleiche und Informationen finden Sie bei Vorsorgetrend!
Absenkung der Beitragssätze für die Gesetzliche Krankenversicherung
Der von Arbeitnehmern und Rentnern, Arbeitgebern und Rentenversicherung paritätisch finanzierte allgemeine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/03/haftpflicht-schadensersatz-150x150.jpg" alt="Haftpflichtversicherung" title="Haftpflichtversicherung" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-112" />Folgende Änderungen und Gesetze werden im Juli gütig.</p>
<ul>
<li>Absenkung der Beitragssätze für die Gesetzliche Krankenversicherung</li>
<li>Hausarztmodelle</li>
<li>Stärkung der Patientensicherheit durch neue Meldepflicht bei MRSA</li>
<li>Erhöhung der Hilfen nach dem &#8220;Anti-D-Hilfegesetz&#8221;</li>
<li>Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)</li>
<li>Aktualisierungen bei strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)</li>
</ul>
<p><span id="more-120"></span></p>
<p>Finanztipp: Aktuelle Versicherungenvergleiche und Informationen finden Sie bei <a href="http://www.vorsorgetrend.eu">Vorsorgetrend</a>!</p>
<p><strong>Absenkung der Beitragssätze für die Gesetzliche Krankenversicherung</strong></p>
<p>Der von Arbeitnehmern und Rentnern, Arbeitgebern und Rentenversicherung paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz sinkt von 14,6 auf 14,0 Prozentpunkte (ermäßigter Beitragssatz: von 14,0 auf 13,4 Prozent). Wird der von den Versicherten allein zu tragende Anteil von 0,9 Prozentpunkte hinzugerechnet, liegt der allgemeine Beitragssatz ab Juli statt bei 15,5 bei 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkom-mens (ermäßigter Beitragssatz: 14,3 Prozent). Dies ist eine Maßnahme, die mit dem Konjunkturpaket II (&#8221;Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland&#8221;) beschlossen worden ist.</p>
<p>Zum Ausgleich werden die Steuermittel an die gesetzliche Krankenversicherung er-höht. Ab 1. Juli 2009 wird der Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen im Jahr 2009 um 3,2 Mrd. Euro und für 2010 um 6,3 Mrd. Euro erhöht. Der Bundeszuschuss steigt damit im Jahr 2009 auf 7,2 Mrd. Euro, in 2010 auf 11,8 Mrd. Euro und erreicht im Jahr 2012 den Wert von 14 Mrd. Euro.</p>
<p><strong>Hausarztmodelle</strong><br />
Um ihren Versicherten ein flächendeckendes Angebot einer besonderen hausärztlichen Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) anbieten zu können, haben die Krankenkassen bis zum 30. Juni entsprechende Versorgungsverträge bevorzugt mit Hausarztverbänden zu schließen. Sofern solche Verträge nicht bereits geschlossen wurden, laufen derzeit Schiedsverfahren, in denen der konkrete Inhalt dieser Verträ-ge festgelegt wird.</p>
<p><strong>Stärkung der Patientensicherheit durch neue Meldepflicht bei MRSA.</strong><br />
Damit die Gesundheitsämter frühzeitig über besonders schwere Fälle von Infektionen mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) informiert werden und so schneller notwendige Maßnahmen ergreifen können, ist in Zukunft jeder Nachweis des Krankheitserregers MRSA aus Blut oder Hirnflüssigkeit von den medizinischen Untersuchungslaboratorien an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden.</p>
<p><strong>Erhöhung der Hilfen nach dem &#8220;Anti-D-Hilfegesetz&#8221;</strong><br />
Frauen, die infolge einer in den Jahren 1978 und 1979 in der DDR durchgeführten Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, erhalten neben Krankenbehandlung und einer finanzielle Hilfe (Einmalzahlung) eine monatliche Ren-te je nach Ausmaß der Schädigung. Das gilt seit dem im Jahr 2000 in Kraft getrete-nen &#8220;Anti-D-Hilfegesetz&#8221;. Ebenfalls bekommen Kontaktpersonen, die mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, Leistungen. Auch Hin-terbliebene erhalten eine finanzielle Hilfe. Die monatlichen Leistungen werden zum 1. Juli 2009 entsprechend den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung um 2,41 Prozent erhöht.</p>
<p><strong>Aktualisierungen bei strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)</strong><br />
Mit der 20. Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (20. RSA-ÄndV) kommt es zu einer Reihe von Änderungen und Aktualisierungen bei den medizinischen Inhalten der strukturierten Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 sowie koronare Herzkrankheit. Damit werden die entsprechenden Empfehlungen und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umgesetzt. Da die medizinischen Inhalte der Versorgung chronisch einem perma-nenten Wandel unterliegen, ist der G-BA verpflichtet, die Vorgaben und Anforderun-gen in den DMP regelmäßig zu überprüfen und dem Bundesministerium für Gesund-heit Empfehlungen zur Aktualisierung vorzulegen.</p>
<p><strong>Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)</strong><br />
Die Gesetze zur Föderalismusreform II und damit auch das BKRG werden voraussichtlich Anfang Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das BKRG wird für verlässliche bundesweite Daten über die Zahl der Krebserkrankungen in Deutschland sorgen. Das Gesetz schafft eine solide Grundlage, um z.B. die Wirkung von Früherkennungsmaßnahmen in der Bevölkerung besser bewerten zu können. Auch für internationale Vergleiche sind bundesweite Daten erforderlich. Bei der Umsetzung des Gesetzes wird auf die vorhandenen Strukturen in den Ländern aufgebaut.</p>
<p>Quelle: BMG</p>
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		<title>Experten für steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Apr 2009 10:21:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die meisten Experten haben die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeit scharf kritisiert. In einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bundesdrucksache: Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, 16/12254) sahen einige Experten diesen Versuch der Bundesregierung sogar als verfassungswidrig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/03/frau-aelter-150x150.jpg" alt="Versicherungen Reform" title="Versicherungen Reform" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-98" />Die meisten Experten haben die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeit scharf kritisiert. In einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bundesdrucksache: Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, 16/12254) sahen einige Experten diesen Versuch der Bundesregierung sogar als verfassungswidrig an. Einhellig begrüßt wurde in der Anhörung dagegen die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorgesehene stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.<span id="more-118"></span></p>
<p>Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass Bezieher höherer Einkommen erneut stärker entlastet würden als Menschen mit geringem Einkommen. Der Deutsche Steuerberaterverband lobte die stärkere Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser Teil sei verfassungskonform umgesetzt. Bei der Streichung der anderen Beiträge stelle sich jedoch die Frage, ob dies mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Freistellung des Existenzminimums zu vereinbaren sei. Die vorgesehene Günstigerprüfung, bei der das Finanzamt prüfen muss, ob die alte oder die neue Rechtslage bei der Absetzbarkeit dieser Sonderausgaben für den Steuerzahler günstiger ist, bezeichnete der Steuerberaterverband als &#8220;äußerst kompliziert&#8221;.</p>
<p>Der Bund der Steuerzahler kritisierte, dass der Gesetzgeber wie so oft erst auf Druck der Gerichte tätig geworden sei. Die Organisation unterstützte die Forderung des Bundesrates, im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben auch den Sonderausgabenzug von privaten Steuerberatungskosten wieder zuzulassen. Weiter erklärte die Organisation, es wäre besser gewesen, die Beitragszahler bereits früher als geplant ab 2010 steuerlich zu entlasten. Das wäre ein wirksamer Beitrag für ein Konjunkturprogramm gewesen.</p>
<p>Die Deutsche Steuergewerkschaft bezeichnete die verbesserte Abzugsmöglichkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als &#8220;teurere und kompliziertere Variante&#8221; Es wäre besser und billiger gewesen, den steuerlichen Grundfreibetrag zu erhöhen. Die Organisation befürchtet &#8220;größten Ärger in den Finanzämtern&#8221;. Die Steuerzahler seien in diesem Bereich &#8220;unerbittlich&#8221;. Die Steuergewerkschaft empfahl einen begrenzten Betrag zur Absetzbarkeit von Beiträgen an diese Versicherungen. Damit könne man sich auch die Günstigerprüfung sparen. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine vertrat die Ansicht, rein fiskalische Gründe hätten zur Ausgrenzung der Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Arbeitslosenversicherung geführt. Die Organisation sah dies als &#8220;verfassungsrechtlich höchst problematisch&#8221; an. Allerdings wiesen mehrere Sachverständige auf Fragen von Abgeordneten darauf hin, dass nach heutiger Rechtslage die Beiträge zu diesen Versicherungen zwar bei der Steuererklärung angegeben werden könnten, sich aber in vielen Fällen nicht auswirken würden, da mit den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen die Höchstgrenzen bereits überschritten seien.<br />
Quelle: Deutscher Bundestag</p>
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		<title>Anlegen in der Krise</title>
		<link>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/rentenversicherung/anlegen-in-der-krise.html</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 08:09:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[(djd). Die Finanzkrise hat das Vertrauen der Bürger in Banken und Finanzanlagen erschüttert. Das gilt für jedes Investment &#8211; aber ganz besonders für Maßnahmen, die im Hinblick auf die private Altersvorsorge getroffen wurden. Gefragt sind jetzt Anlagen, die Sicherheit und Rendite miteinander in Einklang bringen.
Safety first
Eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des Direktversicherers [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/03/rente-30021djd-150x150.jpg" alt="rente" title="rente" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-116" />(djd). Die Finanzkrise hat das Vertrauen der Bürger in Banken und Finanzanlagen erschüttert. Das gilt für jedes Investment &#8211; aber ganz besonders für Maßnahmen, die im Hinblick auf die private Altersvorsorge getroffen wurden. Gefragt sind jetzt Anlagen, die Sicherheit und Rendite miteinander in Einklang bringen.<span id="more-115"></span></p>
<p>Safety first</p>
<p>Eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des Direktversicherers Neckermann Versicherungen (www.nv-direkt.de) bestätigt, dass die Verlässlichkeit eines Investments derzeit für die Deutschen mit Abstand das wichtigste Kriterium ist. Auf die Frage, was bei der privaten Altersvorsorge an erster Stelle steht, antworteten 70 Prozent mit &#8220;die Sicherheit der Anlage&#8221;. Nur noch für neun Prozent der Befragten war die Gesamtrendite des Investments wichtiger, auch die Transparenz und Flexibilität der Anlage sind mit je acht Prozent gegenüber der Sicherheit in den Hintergrund getreten.</p>
<p>Das Comeback der Kapitallebensversicherung</p>
<p>Die klassische Lebensversicherung, die in den vergangenen Jahren einen schweren Stand hatte, erlebt unter diesen Voraussetzungen eine wahre Renaissance. Das liegt nicht nur daran, dass sie im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen ein Gewinner der Abgeltungssteuer ist. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung schlägt der Anleger mit der Todesfallabsicherung, der Sicherheit der Anlage und der guten Verzinsung gleich drei Fliegen mit einer Klappe.</p>
<p>Bei den Neckermann Versicherungen beispielsweise werden die Sparanteile der eingezahlten Beiträge garantiert mit 2,25 Prozent pro Jahr verzinst. Zusätzlich gibt es eine Gewinnbeteiligung sowie bei Vertragsablauf einen Schlussgewinnanteil. Derzeit errechnet sich daraus eine jährliche Gesamtverzinsung von fünf Prozent bei Vertragsablauf. Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds, der bei der Protektor Lebensversicherungs-AG in Berlin errichtet ist. Geschützt von diesem Fonds sind die Ansprüche des Versicherungsnehmers, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Vertrag begünstigter Personen. Mehr Informationen gibt es unter Telefon 0800-7773000.<br />
Foto: djd/Neckermann Versicherungen</p>
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		<title>Grillen mit Folgen</title>
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		<pubDate>Sat, 28 Mar 2009 15:34:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Familien-Haftpflicht-Schutzbrief]]></category>
		<category><![CDATA[Grillen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Private Haftpflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Vergleichen Sie Ihre Haftpflichtversicherung kostenlos und unverbindlich.
Grillen an einem schönen Sommertag bedeutet Spontanität, Lebensfreude und ungezwungenes Zusammensein. Das Garen über dem offenen Feuer zählt daher zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Nichtsdestotrotz gilt auch bei diesem kulinarischen Freiluftvergnügen: Dem einen schmeckt&#8217;s, dem anderen stinkt&#8217;s. Das Grillen führt jedes Jahr zu vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Generell ist das Grillen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-112" title="Haftpflichtversicherung" src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/03/haftpflicht-schadensersatz-150x150.jpg" alt="Haftpflichtversicherung" width="150" height="150" />Vergleichen Sie Ihre <a title="Haftpflichtversicherung Vergleich" href="http://www.vorsorgetrend.de/formulare/haftpflichtversicherung" target="_blank">Haftpflichtversicherung</a> kostenlos und unverbindlich.<br />
Grillen an einem schönen Sommertag bedeutet Spontanität, Lebensfreude und ungezwungenes Zusammensein. Das Garen über dem offenen Feuer zählt daher zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Nichtsdestotrotz gilt auch bei diesem kulinarischen Freiluftvergnügen: Dem einen schmeckt&#8217;s, dem anderen stinkt&#8217;s. Das Grillen führt jedes Jahr zu vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten.<br />
Generell ist das Grillen verboten, wenn unbeteiligte Nachbarn durch das Eindringen von Qualm und Rauch in ihre Wohn- und Schlafräume erheblich belästigt werden.<br />
<span id="more-111"></span><br />
Daneben muss im Allgemeinen ab 22 Uhr die Nachtruhe eingehalten werden, Nachbarn müssen ab diesem Zeitpunkt Lärm und Gartenfeste nicht mehr hinnehmen. Die genauen Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune verschieden. Am besten ist es, den Nachbarn einfach zum Grillen einzuladen. Das gemeinsame Vergnügen stärkt die Nachbarschaft und kann Streitigkeiten vorbeugen.</p>
<p>Beim Grillen lauern aber auch Gefahren, gegen die man sich unbedingt schützen sollte. Mehr als 4.000 Mal pro Jahr kommt es in Deutschland beim Grillen zu Unfällen, die meisten Verletzungen sind Verbrennungen. Besonders häufig sind Kinder die Opfer. Häufigster Grund für Verletzungen ist der bei Holzkohlegrills oft praktizierte Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern wie Benzin oder Spiritus. &#8220;Wird auf einer Grillparty die Holzkohle mit Spiritus entzündet und durch die Stichflamme ein Gast verletzt, muss der Verursacher über seine private Haftpflicht Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen&#8221;, sagt Markus Kasper vom Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen. Die Versicherung springt immer dann ein, wenn kein Vorsatz vorlag.</p>
<p>Kinder sind mitversichert<br />
Eine Familienhaftpflicht schützt die ganze Familie: Ehe- beziehungsweise Lebenspartner sowie Kinder bis zum Ende ihrer Ausbildung sind mitversichert. Wer eine private Haftpflicht abschließen will oder bereits besitzt, sollte auf jeden Fall einen Preisvergleich durchführen. Beim Direktversicherer KarstdtQuelle Versicherungen beispielsweise kostet der Familien-Haftpflicht-Schutzbrief für den Basisschutz mit einer Deckungssumme von drei Millionen Euro &#8211; bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro &#8211; lediglich 55 Euro im Jahr. Für eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro werden 63 Euro jährlich fällig.<br />
Quelle/Foto: djd/KarstadtQuelle Versicherungen<br />
Grillen gehört im Sommer zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Bundesbürger.</p>
<p>Webtipp: <a title="Haftpflicht Vergleich" href="http://www.vorsorgetrend.de/formulare/haftpflichtversicherung" target="_blank">Private Haftpflichtversicherung</a> kostenlos vergleichen</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krankenversicherungsbeiträge steuerlich besser absetzbar</title>
		<link>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/krankenversicherung/krankenversicherungsbeitrage-steuerlich-besser-absetzbar.html</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Mar 2009 16:51:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen vom kommenden Jahr an erheblich besser steuerlich abziehbar sein als bisher. In einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen  heißt es, in Zukunft würden alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt, die dazu dienen, ein &#8220;sozialhilferechtlich gewährleistetes Leistungsniveau&#8221; zu erreichen. Das entspreche im Wesentlichen dem Leistungsniveau [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/02/krankenversicherung-30091djd-150x150.jpg" alt="Krankenversicherung" title="Krankenversicherung" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-92" />Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen vom kommenden Jahr an erheblich besser steuerlich abziehbar sein als bisher. In einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen  heißt es, in Zukunft würden alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt, die dazu dienen, ein &#8220;sozialhilferechtlich gewährleistetes Leistungsniveau&#8221; zu erreichen. Das entspreche im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung. Gesetzlich und privat Versicherte sollten nach dem gleichen Grundsatz steuerlich entlastet werden. Damit werde auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Die Bürger würden ab 2010 um jährlich 8,7 Milliarden Euro steuerlich entlastet, teilt die Regierung weiter mit. <span id="more-109"></span></p>
<p>Allerdings gibt es Einschränkungen bei der Absetzbarkeit: So seien Beitragsanteile, die dazu dienten, über die Grundversorgung hinauszugehen, nicht berücksichtigungsfähig. Genannt werden in der Begründung des Entwurfs als Beispiele die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus. &#8220;Hierdurch wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht den Sinn hat, die Kosten eines über dem Sozialhilfeniveau liegenden Lebensstandards über die Einkommensteuer auf die Allgemeinheit zu verteilen&#8221;, heißt es in der Begründung. Vor diesem Hintergrund bleibe dann ein Teil der Beiträge bei der Einkommensteuer unberücksichtigt, soweit damit ein Absicherungsniveau erworben werde, welches über das der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehe.</p>
<p>Privat Krankenversicherte könnten erstmals die Beiträge für ihre mitversicherten Kinder in diesem Umfang steuerlich vollständig absetzen, heißt es in dem Entwurf weiter. Auch Unterhaltspflichtige profitieren von der Neuregelung. Ihre Beitragszahlungen für Unterhaltsberechtigte würden im Rahmen des so genannten begrenzten Realsplittings durch eine Erhöhung des Höchstbetrages berücksichtigt. Der Höchstbetrag von 13.805 Euro werde um denjenigen Betrag erhöht, &#8220;der tatsächlich für eine entsprechende Absicherung des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten aufgewandt wird&#8221;. Der Unterhaltsberechtigte müsse die Zahlungen dann versteuern. Wer Versicherungsnehmer sei, sei in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.</p>
<p>Wie es in dem Entwurf weiter heißt, können Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Beiträge mit Ausnahme der Beitragsanteile, die auf einen Krankengeldanspruch entfallen, in voller Höhe absetzen. Sei in dem Beitrag zur gesetzlichen Kasse ein Krankengeldanspruch enthalten, so werde der bei der Steuer abziehbare Betrag pauschal um 4 Prozent gekürzt. Bei Beiträgen für die private Krankenversicherung sei der entsprechende Beitrag nicht zu berücksichtigen.</p>
<p>Bisher bei der Steuer berücksichtigungsfähige weitere Vorsorgeaufwendungen, etwa Beiträge für eine Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung, könnten nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. In diesen Fällen sei eine sogenannte Günstigerprüfung vorgesehen. Dabei werde zur Vermeidung von Schlechterstellungen altes und neues Recht verglichen und der höhere Abzugsbetrag berücksichtigt. Dies gelte auch für Beiträge zugunsten bestimmter Kapitallebensversicherungen. Bei der Arbeitslosenversicherung handele es sich um eine Versicherung, deren Leistung steuerfrei sei und nur dem Progressionsvorbehalt unterliege. Vor diesem Hintergrund sei ein gesonderter Abzugstatbestand nicht mehr angezeigt.</p>
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		<title>Lebensversicherungen lassen sich an veränderte Lebensumstände anpassen</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Mar 2009 14:09:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[(djd). In Deutschland wird im Durchschnitt jede zweite Lebensversicherungspolice vorzeitig beendet. Viele Bürger tun sich schwer, langfristig zu sparen und ihre Ziele für die Altersvorsorge über dreißig und mehr Jahre durchzuhalten. Die vorzeitige Kündigung aber ist fast immer mit größeren finanziellen Nachteilen verbunden. Denn neben dem zusätzlichen Einkommen im Ruhestand kann auch die Absicherung von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/03/arbeitsplatz-30138djd-150x150.jpg" alt="Arbeitsplatz" title="Arbeitsplatz" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-107" />(djd). In Deutschland wird im Durchschnitt jede zweite Lebensversicherungspolice vorzeitig beendet. Viele Bürger tun sich schwer, langfristig zu sparen und ihre Ziele für die Altersvorsorge über dreißig und mehr Jahre durchzuhalten. Die vorzeitige Kündigung aber ist fast immer mit größeren finanziellen Nachteilen verbunden. Denn neben dem zusätzlichen Einkommen im Ruhestand kann auch die Absicherung von Angehörigen verloren gehen. <span id="more-106"></span></p>
<p>Durchhalten &#8211; auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten</p>
<p>Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es meistens unnötig, eine Lebensversicherung zu kündigen. Thomas Lay, leitender Vorsorgespezialist beim Marktführer Allianz: &#8220;Eine Lebensversicherung ist äußerst flexibel und kann an veränderte Lebensumstände angepasst werden &#8211; ohne dass der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verliert.&#8221; Viele Menschen glauben etwa, ihre Lebensversicherung deshalb auflösen zu müssen, weil sie schlicht und einfach schnell das Geld brauchen. Vielleicht, weil sie arbeitslos werden, weil sie ein neues Auto benötigen oder weil am Haus größere Reparaturen anstehen. Der Rückkauf ist allerdings meist die schlechteste Option, die clevere Alternative ist ein Policendarlehen auf die Lebensversicherung. &#8220;Besteht beim Versicherungsnehmer ein dringender Geldbedarf, kann er seinen bestehenden Vertrag beleihen. Dieses sogenannte Policendarlehen ist nicht mit einer festen Laufzeit versehen&#8221;, erläutert Thomas Lay. &#8220;Es kann ganz oder in Teilbeträgen zurückgezahlt werden.&#8221; Ist zum Ende der Vertragslaufzeit das Darlehen noch nicht getilgt, wird die Restdarlehenssumme von der Erlebensfallleistung abgezogen. Der Versicherungsnehmer verschafft sich somit eine größere finanzielle Flexibilität und ist nicht zur Rückzahlung verpflichtet. &#8220;Wir empfehlen allerdings, das Policendarlehen zurückzuzahlen, um die Altersvorsorge &#8211; den eigentlichen Zweck der Lebensversicherung &#8211; nicht zu gefährden.&#8221;</p>
<p>Die Lösung für den finanziellen Engpass</p>
<p>&#8220;Der Versicherte hat bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass die Möglichkeit, eine Teilbeitragszahlung zu vereinbaren. Dabei wird in den folgenden zwölf Monaten nur der vertragliche Risikobeitrag gezahlt&#8221;, erläutert Thomas Lay. &#8220;Der reguläre Monatsbeitrag wird damit deutlich reduziert, während der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen bleibt.&#8221; Die so entstehende Lücke lässt sich anschließend durch eine Nachzahlung oder eine Herabsetzung der Versicherungsleistung ausgleichen. Eine Verlängerung der Teilbeitragszahlung kann für maximal ein weiteres Jahr vereinbart werden. Auch im Fall der Arbeitslosigkeit ist eine vorzeitige Beendigung der Lebensversicherung nicht zu empfehlen. &#8220;Wird der Versicherungsnehmer arbeitslos, kann er den Beitrag zunächst für ein Jahr zinslos stunden&#8221;, sagt der Vorsorgeexperte. Die Stundung kann innerhalb der Vertragslaufzeit insgesamt maximal zwei Jahre andauern. Währenddessen bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen.<br />
Foto: djd/Allianz Leben</p>
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		<title>Arbeitslosigkeitsversicherung für eine Autofinanzierung</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 06:35:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Autofinanzierung während der Arbeitslosigkeit absichern.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage zögern viele Verbraucher mit größeren Anschaffungen wie einem Autokauf. Dabei gibt es gerade jetzt bei den Autohändlern besonders interessante Konditionen. Und ein neues Auto wird immer seltener bar bezahlt: Mehr als zwei Drittel aller Neuwagenkäufer leasen oder finanzieren ihr Fahrzeug. Doch viele Kunden fragen sich, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-101" title="vw Passat CC" src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/03/vw-150x150.jpg" alt="vw Passat CC" width="150" height="150" />Die Autofinanzierung während der Arbeitslosigkeit absichern.<br />
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage zögern viele Verbraucher mit größeren Anschaffungen wie einem Autokauf. Dabei gibt es gerade jetzt bei den Autohändlern besonders interessante Konditionen. Und ein neues Auto wird immer seltener bar bezahlt: Mehr als zwei Drittel aller Neuwagenkäufer leasen oder finanzieren ihr Fahrzeug. Doch viele Kunden fragen sich, was mit den Leasing- oder Finanzierungsraten passiert, wenn sie arbeitslos werden sollten. Sie fürchten, dann diese nicht mehr zahlen zu können.<br />
Webtipp: <a title="Autoversicherung Vergleich" href="http://www.versicherungen-news.de/vergleiche/autoversicherung" target="_blank">KFZ-Versicherungsvergleich</a><br />
<span id="more-100"></span><br />
Diesem Risiko begegnen beispielsweise die Volkswagen-Finanzdienstleister mit einer Arbeitslosigkeitsversicherung. Sie gilt für alle privat abgeschlossenen Kredit- und Leasingverträge und übernimmt die Raten, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird. Das gilt für die Dauer von bis zu zwölf Monaten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer unverschuldet arbeitslos wurde, ihm also betriebsbedingt gekündigt wurde oder die Firma pleite ging. Die Versicherung zahlt dann die monatliche Finanzierungsrate &#8211; unabhängig von deren Höhe. Der Versicherungsschutz besteht bis zum 24. Monat des Finanzierungsvertrages. Steuern und Kfz-Haftpflicht zahlt weiterhin der Fahrzeughalter. Doch die Übernahme der monatlichen Rate ist schon eine große finanzielle Entlastung. Bei einem neuen Passat CC 1.8 TSI mit 118 Kilowatt (kW) und Sechs-Gang-Getriebe, der bei einem Kaufpreis von 30.300 Euro über 36 Monate geleast wird, beträgt der Finanzierungsanteil der monatlichen Rate 415 Euro. Damit summiert sich der Versicherungsschutz der Arbeitslosigkeitsversicherung auf bis zu 4.980 Euro.</p>
<p>Versicherung als Teil der Rate<br />
Die Versicherung fordert dabei keinen großen Aufwand: Wie im genannten Beispiel wird die Zahlung in die monatliche Rate mit eingerechnet. Die Absicherung kann der Kunde als RestschuldversicherungPlus oder als LeasingratenversicherungPlus direkt beim Volkswagen-Händler gemeinsam mit der Fahrzeugfinanzierung oder dem Leasingvertrag abschließen. Auch bei längerer Krankheit oder krankheitsbedingter Umschulung werden die Ratenzahlungen nach der sechsten Woche bis zur Genesung übernommen. Nach dem Tod des Kreditnehmers müssen die Erben nicht befürchten, mit Zahlungen überfordert zu werden oder den Wagen abgeben zu müssen: Noch ausstehende Raten werden in einer Summe als Versicherungsleistung gezahlt. Teilweise wird selbst die Schlussrate gedeckt.<br />
Quelle/Foto:djd-Text: 28830-1/Volkswagen<br />
Der Passat CC ist das erste viertürige Comfort Coupé von Volkswagen und setzt auch neue Akzente im Bereich Design.</p>
<p>Webtipp: <a title="Versicherungsvergleich" href="http://www.versicherungen-news.de/kostenlose-versicherungen-vergleiche" target="_blank">Kostenlose Versicherungsvergleiche</a></p>
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		<title>Versorgungsausgleich nach Scheidung neue Rentenaufteilung</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Mar 2009 11:47:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenkonto]]></category>
		<category><![CDATA[Riesterrente]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Bundesrat hat der vorgeschlagenen Reform des Versorgungsausgleichs zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und inhaltliche Verbesserung der Regelungen über den Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs &#8211; die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen &#8211; ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in Kraft treten. 
Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/03/frau-aelter-150x150.jpg" alt="Rentenreform" title="Rentenreform" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-98" />Der Bundesrat hat der vorgeschlagenen Reform des Versorgungsausgleichs zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und inhaltliche Verbesserung der Regelungen über den Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs &#8211; die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen &#8211; ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in Kraft treten. <span id="more-97"></span></p>
<p>Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenanrechten zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenanrechte können beispielsweise in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung und durch betriebliche oder private Altersvorsorge entstehen. Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die von den Ehepartnern erworbenen Anrechte geteilt werden. So erhält auch derjenige Ehegatte eine eigenständige Absicherung für Alter und Invalidität, der &#8211; zum Beispiel wegen der Kindererziehung &#8211; auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet hat.</p>
<p>Zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs im Einzelnen:</p>
<p><strong>1. Grundsatz der internen Teilung</strong><br />
Das bislang geltende Recht verlangte eine Verrechnung aller in der Ehezeit erworbenen Anrechte aus den unterschiedlichen Versorgungen und einen Ausgleich der Hälfte des Wertunterschieds über die gesetzliche Rentenversicherung. Bei der Umrechnung der verschiedenartigen Anrechte mithilfe der so genannten Barwertverordnung entstanden allerdings Wertverzerrungen, weil die Berechnung auf unsicheren Prognosen über die künftige Wertentwicklung der Versorgungen beruhte. Dies führte zu ungerechten Teilungsergebnissen und Transferverlusten zu Lasten der ausgleichsberechtigten Ehepartner, also überwiegend der Frauen.</p>
<p>Künftig wird jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Ehegatten hälftig geteilt. Jeder Ehegatte erhält dann sein eigenes &#8220;Rentenkonto&#8221;, also einen eigenen Anspruch gegen den jeweiligen Versorgungsträger. Das ist der Grundsatz der &#8220;internen Teilung&#8221;. Er löst das fehlerbehaftete Prinzip der Verrechnung aller Anrechte und des Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung ab. Künftig können so auch die Anrechte aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge schon bei der Scheidung vollständig geteilt werden. Einbezogen werden künftig auch Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung. Nachträgliche Ausgleichs- und Abänderungsverfahren werden weitgehend entbehrlich.</p>
<p>Beispiel: Der Ehemann hat in der Ehezeit zum einen eine Rentenanwartschaft von 30 Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben (entspricht derzeit 30 x 26,56 Euro = 796,80 Euro monatlich). Außerdem hat er in der Ehe eine Anwartschaft aus einer betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse) mit einem Kapitalwert von 30.000 Euro aufgebaut. Durch den Versorgungsausgleich erhält die Ehefrau 15 Entgeltpunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung; ferner gegenüber der Pensionskasse einen Anspruch auf eine Betriebsrente im Wert von 15.000 Euro. Die Anwartschaften des Ehemanns werden entsprechend gekürzt.</p>
<p><strong>2. Ausnahmsweise externe Teilung</strong><br />
Abweichend vom Grundsatz der internen Teilung kann ausnahmsweise eine &#8220;externe Teilung&#8221; vorgenommen werden, wenn die ausgleichsberechtigte Person zustimmt. Außerdem kann bei kleineren Versorgungen (zu übertragender Wert bis ca. 50 Euro als monatlicher Rentenbetrag, für bestimmte Betriebsrenten gilt eine höhere Wertgrenze) der Versorgungsträger einseitig die externe Teilung verlangen.</p>
<p>Extern bedeutet dabei, dass die Teilung nicht beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten, sondern extern erfolgt, indem dieser Versorgungsträger den auszugleichenden Kapitalbetrag bei einem anderen Versorgungsträger einzahlt.</p>
<p>Die ausgleichsberechtigte Person kann entscheiden, ob durch diese Zahlung eine für sie bereits bestehende Versorgung aufgestockt oder eine neue Versorgung begründet werden soll.</p>
<p>Beispiel: Will der Arbeitgeber des Ehemanns dessen Ehefrau abfinden, kann er mit ihrem Einverständnis das ihr zustehende Versorgungskapital von 15.000 Euro aus der Pensionskasse beispielsweise in eine Lebensversicherung (Riestervertrag) zu ihren Gunsten zweckgebunden einzahlen. Auch hier wird die Anwartschaft des Ehemanns dann entsprechend gekürzt.</p>
<p><strong>3. Ausnahmsweise kein Versorgungsausgleich</strong><br />
In bestimmten Fällen findet ein Versorgungsausgleich nicht mehr statt: Geht es nur um einzelne geringe Ausgleichswerte oder ergeben sich auf beiden Seiten bei gleichartigen Anrechten ähnlich hohe Ausgleichswerte, soll das Familiengericht von der Durchführung des Ausgleichs absehen. Die Wertgrenze für beide Fälle liegt bei derzeit ca. 25 Euro als monatlicher Rentenbetrag.</p>
<p>Beispiel: Hat die Ehefrau kurz vor der Scheidung begonnen, eine Riester-Rente anzusparen, und ist so während der Ehe ein Deckungskapital von insgesamt 1.000 Euro entstanden, wird auf die Übertragung der anteiligen 500 Euro verzichtet. Ein Ausgleich findet auch dann nicht statt, wenn beide Eheleute bei gleichartigen Anrechten über annähernd gleich hohe Versorgungen verfügen, also etwa, wenn der Ehemann während der Ehe gesetzliche Rentenansprüche in Höhe von 540 Euro und die Ehefrau gesetzliche Rentenansprüche in Höhe von monatlich 530 Euro erworben hat. Denn hier geht es nur um einen Wertunterschied von 5 Euro als monatlicher Rente. Nach bislang geltendem Recht musste ein Versorgungsausgleich immer durchgeführt werden, selbst bei kleinen Werten.</p>
<p>Auch bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Jahren (einschließlich des Trennungsjahrs) findet ein Versorgungsausgleich nicht mehr statt, wenn nicht einer der Ehegatten den Ausgleich ausdrücklich beantragt.</p>
<p><strong>4. Mehr Spielraum für Vereinbarungen</strong><br />
Künftig erhalten die Eheleute größere Spielräume, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen und so ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach ihren individuellen Bedürfnissen zu regeln.</p>
<p>&#8220;Die Reform reagiert damit auch auf die gewachsene Sensibilität der Bürger für ihre Altersvorsorge. Wir bestärken sie darin, auch bei einer Scheidung eigenverantwortlich ihre Vorsorgeplanung zu gestalten&#8221;, unterstrich Bundesjustizministerin Zypries.</p>
<p>Vereinbarungen können künftig leichter geschlossen werden. Beispielsweise werden künftig Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich im Ehevertrag nicht mehr unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss die Scheidung eingereicht wird. Werden Ausgleichsvereinbarungen im Rahmen der Scheidung geschlossen, entfällt die bislang erforderliche Genehmigung durch das Familiengericht. Das Familiengericht hat aber zum Schutz der Ehegatten zu überprüfen, ob die Vereinbarung einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhält.</p>
<p><strong>5. Mehr Klarheit und Verständlichkeit</strong><br />
Während das geltende Recht selbst für Experten kaum noch nachvollziehbar war, erleichtert die Reform allen Beteiligten &#8211; also den geschiedenen Eheleuten, deren Anwälten und den Versorgungsträgern &#8211; den Zugang zum Recht: Die familienrechtlichen Vorschriften, bisher auf vier komplizierte Gesetze verteilt, werden im neuen Versorgungsausgleichsgesetz zusammengefasst. Die Vorschriften sind möglichst knapp und gut verständlich formuliert.</p>
<p><strong>6. Inkrafttreten und Übergangsregelung</strong><br />
Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es kann dann zum 1. September 2009 in Kraft treten, zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens, und für alle Scheidungen gelten, die ab diesem Zeitpunkt beim Familiengericht eingeleitet werden. Bereits bei Gericht anhängige Versorgungsausgleichssachen, die nicht mehr mit der Scheidung verbunden sind, werden nach neuem Recht entschieden, wenn sie nach dem 1. September 2009 weiter betrieben werden. Spätestens ab dem 1. September 2010 wird das neue Recht für alle Versorgungsausgleichssachen gelten, die in der ersten Instanz noch nicht entschieden sind. Damit ist gewährleistet, dass alle Versorgungsausgleichssachen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Reform auf das neue Teilungssystem umgestellt werden.<br />
Quelle: Deutscher Bundestag</p>
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