<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Versicherungen News &#187; Rentenversicherung</title>
	<atom:link href="http://www.versicherungen-news.de/info/rentenversicherung/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.versicherungen-news.de</link>
	<description>Ein weiteres tolles WordPress-Blog</description>
	<lastBuildDate>Tue, 17 Jan 2012 06:04:46 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>20 Millionen Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung</title>
		<link>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/rentenversicherung/20-millionen-rentner-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung.html</link>
		<comments>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/rentenversicherung/20-millionen-rentner-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung.html#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 14:51:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Erziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Regierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.versicherungen-news.de/?p=179</guid>
		<description><![CDATA[Am 1. Juli 2010 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung knapp 25 Millionen Renten an rund 20 Millionen Rentner gezahlt. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Zunahme von knapp 89.000 Renten beziehungsweise 80.000 Rentnern. Das ist dem Rentenversicherungsbericht 2011 zu entnehmen, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/7770) vorliegt. Daraus geht außerdem hervor, dass 77 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2012/01/MANN44-150x150.gif" alt="Bild Rentner" title="Rentner" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-180" />Am 1. Juli 2010 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung knapp 25 Millionen Renten an rund 20 Millionen Rentner gezahlt. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Zunahme von knapp 89.000 Renten beziehungsweise 80.000 Rentnern. Das ist dem Rentenversicherungsbericht 2011 zu entnehmen, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/7770) vorliegt. Daraus geht außerdem hervor, dass 77 Prozent der Renten als Versichertenrenten (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Alters, ohne Erziehungsrenten) gezahlt wurden. Die Zunahme des Rentenbestandes um 89.000 resultiert aus einem Anwachsen des Versichertenrentenbestandes um rund 160.000 und einem Rückgang des Hinterbliebenenrentenbestandes um rund 17.000.<br />
<span id="more-179"></span></p>
<p>Am 1. Juli 2010 haben Männer durchschnittlich 977 Euro Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Frauen erhielten durchschnittlich 544 Euro Rente. Die Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern ergibt bei den Männern eine eher geringe Differenz von 1.012 Euro (Ost) zu 968 Euro (West). Bei den Frauen sind die Unterschiede deutlich ausgeprägter. So erhielten ostdeutsche Rentnerinnen durchschnittlich 701 Euro und westdeutsche Rentnerinnen nur 500 Euro Rente im Monat. Begründet wird dies vor allem mit den unterschiedlichen Erwerbsverläufen in Ost und West. So hätten Frauen im Osten durchschnittlich knapp 39 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und Frauen im Westen nur 27 Jahre, heißt es in der Unterrichtung.</p>
<p>Darin ist ferner auch von Modellrechnungen die Rede, nach denen der Beitrag zur Rentenversicherung in den kommenden Jahren weiter sinken kann, auf 19 Prozent im Jahr 2014. Erst ab 2018 wird wieder von einem Anstieg ausgegangen, auf 20 Prozent im Jahr 2021 und 20,9 Prozent im Jahr 2025. Nach den Modellrechnungen steigen die Renten bis zum Jahr 2025 um 35 Prozent. Dies entspricht einer Steigerungsrate von knapp zwei Prozent im Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern sinkt demnach von derzeit 50 auf 46 Prozent im Jahr 2025. Dieser Rückgang mache deutlich, dass die gesetzliche Rente künftig nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. Der Lebensstandard werde nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Zentrale Säule der Altersversorgung werde aber weiter die gesetzliche Rente bleiben, heißt es in der Unterrichtung.</p>
<p>Quelle: Bundestag</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/rentenversicherung/20-millionen-rentner-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Versorgungsausgleich nach Scheidung neue Rentenaufteilung</title>
		<link>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/rentenversicherung/versorgungsausgleich-nach-scheidung-neue-rentenaufteilung.html</link>
		<comments>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/rentenversicherung/versorgungsausgleich-nach-scheidung-neue-rentenaufteilung.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Mar 2009 11:47:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenkonto]]></category>
		<category><![CDATA[Riesterrente]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Teilung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.versicherungen-news.de/?p=97</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesrat hat der vorgeschlagenen Reform des Versorgungsausgleichs zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und inhaltliche Verbesserung der Regelungen über den Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs &#8211; die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen &#8211; ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in Kraft treten. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/03/frau-aelter-150x150.jpg" alt="Rentenreform" title="Rentenreform" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-98" />Der Bundesrat hat der vorgeschlagenen Reform des Versorgungsausgleichs zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und inhaltliche Verbesserung der Regelungen über den Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs &#8211; die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen &#8211; ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in Kraft treten. <span id="more-97"></span></p>
<p>Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenanrechten zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenanrechte können beispielsweise in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung und durch betriebliche oder private Altersvorsorge entstehen. Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die von den Ehepartnern erworbenen Anrechte geteilt werden. So erhält auch derjenige Ehegatte eine eigenständige Absicherung für Alter und Invalidität, der &#8211; zum Beispiel wegen der Kindererziehung &#8211; auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet hat.</p>
<p>Zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs im Einzelnen:</p>
<p><strong>1. Grundsatz der internen Teilung</strong><br />
Das bislang geltende Recht verlangte eine Verrechnung aller in der Ehezeit erworbenen Anrechte aus den unterschiedlichen Versorgungen und einen Ausgleich der Hälfte des Wertunterschieds über die gesetzliche Rentenversicherung. Bei der Umrechnung der verschiedenartigen Anrechte mithilfe der so genannten Barwertverordnung entstanden allerdings Wertverzerrungen, weil die Berechnung auf unsicheren Prognosen über die künftige Wertentwicklung der Versorgungen beruhte. Dies führte zu ungerechten Teilungsergebnissen und Transferverlusten zu Lasten der ausgleichsberechtigten Ehepartner, also überwiegend der Frauen.</p>
<p>Künftig wird jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Ehegatten hälftig geteilt. Jeder Ehegatte erhält dann sein eigenes &#8220;Rentenkonto&#8221;, also einen eigenen Anspruch gegen den jeweiligen Versorgungsträger. Das ist der Grundsatz der &#8220;internen Teilung&#8221;. Er löst das fehlerbehaftete Prinzip der Verrechnung aller Anrechte und des Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung ab. Künftig können so auch die Anrechte aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge schon bei der Scheidung vollständig geteilt werden. Einbezogen werden künftig auch Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung. Nachträgliche Ausgleichs- und Abänderungsverfahren werden weitgehend entbehrlich.</p>
<p>Beispiel: Der Ehemann hat in der Ehezeit zum einen eine Rentenanwartschaft von 30 Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben (entspricht derzeit 30 x 26,56 Euro = 796,80 Euro monatlich). Außerdem hat er in der Ehe eine Anwartschaft aus einer betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse) mit einem Kapitalwert von 30.000 Euro aufgebaut. Durch den Versorgungsausgleich erhält die Ehefrau 15 Entgeltpunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung; ferner gegenüber der Pensionskasse einen Anspruch auf eine Betriebsrente im Wert von 15.000 Euro. Die Anwartschaften des Ehemanns werden entsprechend gekürzt.</p>
<p><strong>2. Ausnahmsweise externe Teilung</strong><br />
Abweichend vom Grundsatz der internen Teilung kann ausnahmsweise eine &#8220;externe Teilung&#8221; vorgenommen werden, wenn die ausgleichsberechtigte Person zustimmt. Außerdem kann bei kleineren Versorgungen (zu übertragender Wert bis ca. 50 Euro als monatlicher Rentenbetrag, für bestimmte Betriebsrenten gilt eine höhere Wertgrenze) der Versorgungsträger einseitig die externe Teilung verlangen.</p>
<p>Extern bedeutet dabei, dass die Teilung nicht beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten, sondern extern erfolgt, indem dieser Versorgungsträger den auszugleichenden Kapitalbetrag bei einem anderen Versorgungsträger einzahlt.</p>
<p>Die ausgleichsberechtigte Person kann entscheiden, ob durch diese Zahlung eine für sie bereits bestehende Versorgung aufgestockt oder eine neue Versorgung begründet werden soll.</p>
<p>Beispiel: Will der Arbeitgeber des Ehemanns dessen Ehefrau abfinden, kann er mit ihrem Einverständnis das ihr zustehende Versorgungskapital von 15.000 Euro aus der Pensionskasse beispielsweise in eine Lebensversicherung (Riestervertrag) zu ihren Gunsten zweckgebunden einzahlen. Auch hier wird die Anwartschaft des Ehemanns dann entsprechend gekürzt.</p>
<p><strong>3. Ausnahmsweise kein Versorgungsausgleich</strong><br />
In bestimmten Fällen findet ein Versorgungsausgleich nicht mehr statt: Geht es nur um einzelne geringe Ausgleichswerte oder ergeben sich auf beiden Seiten bei gleichartigen Anrechten ähnlich hohe Ausgleichswerte, soll das Familiengericht von der Durchführung des Ausgleichs absehen. Die Wertgrenze für beide Fälle liegt bei derzeit ca. 25 Euro als monatlicher Rentenbetrag.</p>
<p>Beispiel: Hat die Ehefrau kurz vor der Scheidung begonnen, eine Riester-Rente anzusparen, und ist so während der Ehe ein Deckungskapital von insgesamt 1.000 Euro entstanden, wird auf die Übertragung der anteiligen 500 Euro verzichtet. Ein Ausgleich findet auch dann nicht statt, wenn beide Eheleute bei gleichartigen Anrechten über annähernd gleich hohe Versorgungen verfügen, also etwa, wenn der Ehemann während der Ehe gesetzliche Rentenansprüche in Höhe von 540 Euro und die Ehefrau gesetzliche Rentenansprüche in Höhe von monatlich 530 Euro erworben hat. Denn hier geht es nur um einen Wertunterschied von 5 Euro als monatlicher Rente. Nach bislang geltendem Recht musste ein Versorgungsausgleich immer durchgeführt werden, selbst bei kleinen Werten.</p>
<p>Auch bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Jahren (einschließlich des Trennungsjahrs) findet ein Versorgungsausgleich nicht mehr statt, wenn nicht einer der Ehegatten den Ausgleich ausdrücklich beantragt.</p>
<p><strong>4. Mehr Spielraum für Vereinbarungen</strong><br />
Künftig erhalten die Eheleute größere Spielräume, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen und so ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach ihren individuellen Bedürfnissen zu regeln.</p>
<p>&#8220;Die Reform reagiert damit auch auf die gewachsene Sensibilität der Bürger für ihre Altersvorsorge. Wir bestärken sie darin, auch bei einer Scheidung eigenverantwortlich ihre Vorsorgeplanung zu gestalten&#8221;, unterstrich Bundesjustizministerin Zypries.</p>
<p>Vereinbarungen können künftig leichter geschlossen werden. Beispielsweise werden künftig Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich im Ehevertrag nicht mehr unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss die Scheidung eingereicht wird. Werden Ausgleichsvereinbarungen im Rahmen der Scheidung geschlossen, entfällt die bislang erforderliche Genehmigung durch das Familiengericht. Das Familiengericht hat aber zum Schutz der Ehegatten zu überprüfen, ob die Vereinbarung einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhält.</p>
<p><strong>5. Mehr Klarheit und Verständlichkeit</strong><br />
Während das geltende Recht selbst für Experten kaum noch nachvollziehbar war, erleichtert die Reform allen Beteiligten &#8211; also den geschiedenen Eheleuten, deren Anwälten und den Versorgungsträgern &#8211; den Zugang zum Recht: Die familienrechtlichen Vorschriften, bisher auf vier komplizierte Gesetze verteilt, werden im neuen Versorgungsausgleichsgesetz zusammengefasst. Die Vorschriften sind möglichst knapp und gut verständlich formuliert.</p>
<p><strong>6. Inkrafttreten und Übergangsregelung</strong><br />
Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es kann dann zum 1. September 2009 in Kraft treten, zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens, und für alle Scheidungen gelten, die ab diesem Zeitpunkt beim Familiengericht eingeleitet werden. Bereits bei Gericht anhängige Versorgungsausgleichssachen, die nicht mehr mit der Scheidung verbunden sind, werden nach neuem Recht entschieden, wenn sie nach dem 1. September 2009 weiter betrieben werden. Spätestens ab dem 1. September 2010 wird das neue Recht für alle Versorgungsausgleichssachen gelten, die in der ersten Instanz noch nicht entschieden sind. Damit ist gewährleistet, dass alle Versorgungsausgleichssachen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Reform auf das neue Teilungssystem umgestellt werden.<br />
Quelle: Deutscher Bundestag</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/rentenversicherung/versorgungsausgleich-nach-scheidung-neue-rentenaufteilung.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Betriebliche Altersvorsorge</title>
		<link>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/allgemein/betriebliche-altersvorsorge.html</link>
		<comments>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/allgemein/betriebliche-altersvorsorge.html#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 Feb 2009 10:50:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrente]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.versicherungen-news.de/?p=85</guid>
		<description><![CDATA[Die betriebliche Altersversorgung ist eine besonders attraktive Form der Vorsorge für den Ruhestand. Jeder Arbeitnehmer hat darauf einen Anspruch und kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung von seinem Gehalt &#8211; das sind 2009 2.592 Euro jährlich &#8211; in den Aufbau einer Betriebsrente investieren. Dieser Teil des Bruttolohns ist von der Steuer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/02/arbeitnehmer-29938djd-150x150.jpg" alt="arbeitnehmer-29938djd" title="arbeitnehmer-29938djd" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-86" />Die betriebliche Altersversorgung ist eine besonders attraktive Form der Vorsorge für den Ruhestand. Jeder Arbeitnehmer hat darauf einen Anspruch und kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung von seinem Gehalt &#8211; das sind 2009 2.592 Euro jährlich &#8211; in den Aufbau einer Betriebsrente investieren. Dieser Teil des Bruttolohns ist von der Steuer und von der Sozialversicherung befreit. <span id="more-85"></span></p>
<p>Auch die Tarifparteien haben ein Interesse, die betriebliche Altersversorgung zu fördern. In jüngster Zeit wird in zahlreichen Tarifverträgen nach und nach das populäre Modell der vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersversorgung eingebracht. &#8220;Dies ist beispielsweise bei den Tarifverträgen Metall, Chemie sowie medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen der Fall&#8221;, sagt Wolfgang Wagemann vom Marktführer Allianz Leben. </p>
<p>&#8220;Trotzdem wissen viele Arbeitnehmer noch nicht, dass sie einen Rechtsanspruch auf diese Vorsorge haben&#8221;, so Wolfgang Wagemann. Die Folge: Nur etwa 47 Prozent der Beschäftigten in mittelständischen Betrieben nutzen diese Möglichkeit, wie eine Studie ergab. &#8220;In vielen kleinen und mittleren Unternehmen gilt: Der Arbeitnehmer sollte auch von sich aus beim Arbeitgeber das Thema ansprechen&#8221;, sagt Wagemann.</p>
<p>Zum einen steigert ein Arbeitgeber damit seine Attraktivität für Beschäftigte. Zum anderen spart auch er selbst Sozialabgaben: Das kann bis zu 200 Euro bei einem Jahresbeitrag von 1000 Euro ausmachen. Die Betriebsrente ist somit eine klassische Win-Win-Situation.<br />
Foto: djd/Allianz Deutschland</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/allgemein/betriebliche-altersvorsorge.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Konflikte lassen sich gut mit Hilfe der Mediation lösen</title>
		<link>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/allgemein/konflikte-lassen-sich-gut-mit-hilfe-der-mediation-losen.html</link>
		<comments>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/allgemein/konflikte-lassen-sich-gut-mit-hilfe-der-mediation-losen.html#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 11 Nov 2008 10:31:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Streitschlichtung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.versicherungen-news.de/?p=38</guid>
		<description><![CDATA[Das Ehepaar M. ist Mitte siebzig und hat zwei gemeinsame Kinder, mit denen es sich gut versteht. Allerdings sind die Geschwister untereinander seit Jahren heillos verkracht. Nun fürchtet das Ehepaar M., dass sich ihre Kinder nach ihrem Tod um das Erbe streiten werden. Mediation als Konfliktlösung Wenn Konfliktparteien allein keine Lösung finden können, kommt es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2008/11/26612s-mediation-djd.jpg" alt="" title="26612s-mediation-djd" width="166" height="250" class="alignleft size-medium wp-image-39" />Das Ehepaar M. ist Mitte siebzig und hat zwei gemeinsame Kinder, mit denen es sich gut versteht. Allerdings sind die Geschwister untereinander seit Jahren heillos verkracht. Nun fürchtet das Ehepaar M., dass sich ihre Kinder nach ihrem Tod um das Erbe streiten werden.</p>
<p><strong>Mediation als Konfliktlösung</strong></p>
<p>Wenn Konfliktparteien allein keine Lösung finden können, kommt es oft zum Gang vor Gericht. Das ist teuer, kostet Nerven und führt meist zu einer weiteren Eskalation. Eine Alternative kann die Mediation, eine moderne Methode zur Streitschlichtung, sein. Ein neutraler Dritter, der Mediator, führt und unterstützt die Parteien. Besonders sinnvoll ist dieses Vorgehen, wenn die Parteien sich trotz des Streits noch begegnen wollen &#8211; wie eben Familienmitglieder in einem Erbkonflikt. <span id="more-38"></span>Dr. Ansgar Beckervordersandfort ist Mediator und Fachanwalt für Erbrecht. Er rät dem Ehepaar M.: &#8220;Sie sollten versuchen, zu Lebzeiten mit Ihren Kindern gemeinsam eine Regelung für Ihren Nachlass zu finden. Wenn Sie Ihre Kinder einbinden, erhöht das die Akzeptanz, spätere Konflikte werden meist vermieden. Dennoch sollten Sie besonders konfliktträchtige Gestaltungen, wie zum Beispiel eine Erbengemeinschaft zwischen Ihren Kindern, vermeiden.&#8221;</p>
<p><strong>Teurer letzter Weg</strong></p>
<p>Nicht nur rund um das Erbe sollten am besten schon zu Lebzeiten Lösungen gefunden werden. Auch die Vorsorge für den Todesfall ist heute kein Tabuthema mehr. Die meisten älteren Menschen fühlen sich erleichtert, wenn sie dieses emotionale Thema abgehakt haben. Viele Senioren machen sich beispielsweise Sorgen, dass die Beerdigungskosten ihre Hinterbliebenen überfordern. Dieter Sprott, Renten- und Sterbevorsorge-Experte beim Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen: &#8220;Durchschnittlich geben die Bundesbürger heute ca. 5.000 Euro für eine Bestattung aus. Im Einzelfall können die Kosten aber deutlich höher sein.&#8221; Mit dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung schafft man frühzeitig die finanziellen Voraussetzungen, um den letzten Weg nach den eigenen Wünschen regeln zu können.</p>
<p>Quelle: Mediation ermöglicht den Beteiligten, eigenverantwortlich und flexibel Konfliktlösungsmöglichkeiten mit Hilfe des Mediators selbst zu erarbeiten. Foto: djd/KarstadtQuelle Versicherungen</p>
<blockquote><p>Webtipp: Reiseempfehlungen und <a href="http://www.multimedia24.biz">Multimedia Sprachkurse</a> für die Ideale Urlaubsvorbereitung.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/allgemein/konflikte-lassen-sich-gut-mit-hilfe-der-mediation-losen.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Versorgungsausgleich bei Scheidung soll gerechter werden</title>
		<link>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/allgemein/versorgungsausgleich-bei-scheidung-soll-gerechter-werden.html</link>
		<comments>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/allgemein/versorgungsausgleich-bei-scheidung-soll-gerechter-werden.html#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 28 Aug 2008 10:42:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Ehepartner]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Versorgung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.versicherungen-news.de/?p=24</guid>
		<description><![CDATA[Nach einen neuen Gesetzentwurf soll der Ausgleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen neu geregelt und gerechter werden. &#8220;Statt des bisherigen Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung nach Saldierung aller Anrechte soll künftig regelmäßig jede Versorgung innerhalb des Systems geteilt werden&#8221;, heißt es im Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs. In Zukunft soll jeder Versorgungsanspruch, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2008/05/abiword_abi.png" alt="Scheidung Ausgleich" title="Absicherung" width="128" height="128" class="alignleft size-medium wp-image-9" />Nach einen neuen Gesetzentwurf soll der Ausgleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen neu geregelt und gerechter werden. &#8220;Statt des bisherigen Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung nach Saldierung aller Anrechte soll künftig regelmäßig jede Versorgung innerhalb des Systems geteilt werden&#8221;, heißt es im Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs. In Zukunft soll jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden. <span id="more-24"></span>Anrechte aus berufsständischen Versorgungswerken, aus der Beamtenversorgung des Bundes und aus der betrieblichen und privaten Vorsorge werden in dieses System der internen Teilung einbezogen. &#8220;Im Vergleich zur gegenwärtigen Situation können damit vor allem geschiedene Frauen vielfach höhere Altersrenten erwarten&#8221;, heißt es in dem Entwurf. </p>
<p>Prognosen über die zukünftige Wertentwicklung der verschiedenen Anrechte seien nicht mehr erforderlich, weil die Vergleichbarmachung als Voraussetzung für die Saldierung entfalle, so der Gesetzentwurf. Die Vergleichbarmachung führe im geltenden Recht dazu, dass die Anrechte der betrieblichen Versorgung und der privaten Vorsorge nur teilweise und nur mit einem Teil ihres tatsächlichen Wertes ausgeglichen würden. Der rechtlich mögliche schuldrechtliche Ausgleich im Versorgungsfall werde oft nicht durchgeführt. Damit würden diese Versorgungen für den ausgleichsberechtigten Ehegatten faktisch häufig verloren gehen. Notwendig sei die Änderung auch deshalb, weil sich mit dem Strukturwandel der Alterssicherungssysteme die Versorgungsprobleme verschärfen würden. Denn die Bedeutung der ergänzenden betrieblichen und privaten Vorsorge nehme weiter zu. Daher werde das in den 1970er-Jahren erdachte Ausgleichssystem den geänderten Realitäten nicht mehr gerecht. </p>
<p>Bei einer Ehezeit von bis zu zwei Jahren soll ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattfinden. In diesen Fällen bestehe kein Bedarf an einem Ausgleich, weil in der Regel nur geringe Werte auszugleichen wären. In solchen Fällen kann ein Scheidungsverfahren künftig schneller abgeschlossen werden. Auch wenn die Versorgungen beider Eheleute annähernd gleich hoch sind, wird künftig auf den Ausgleich verzichtet. Der Verzicht auf eine Teilung werde dann in der Regel dem Willen der Eheleute entsprechen. </p>
<p>Der Bundesrat wendet gegen den Entwurf ein, dass bei Tod eines geschiedenen Ehegatten dem Überlebenden materielle Einbußen im Bereich der Hinterbliebenenversorgung drohen. Außerdem fordert der Bundesrat, die Ehezeit ohne Versorgungsausgleich von zwei auf drei Jahre zu erhöhen, &#8220;es sei denn, dies wäre grob unbillig&#8221;, wie es in der Stellungnahme der Länder heißt. Die Bundesregierung vertritt in ihrer Gegenäußerung den Standpunkt, mit einer Verschlechterung der Absicherung ausgleichsberechtigter Ehepartner sei nicht zu rechnen. Auch die Verlängerung der Ehezeit ohne Versorgungsausgleich lehnt die Regierung ab. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.versicherungen-news.de/finanzen/allgemein/versorgungsausgleich-bei-scheidung-soll-gerechter-werden.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

