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	<title>Versicherungen News &#187; Ruhestand</title>
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		<title>Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialverversicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 06:04:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine gemeinsame Sozialversicherung für Bauern, Förster und Gärtner ist das Ziel der Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) durch die Bundesregierung. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7916) wurde diesen Montag in einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung der Ausschüsse für Arbeit und Soziales und Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von Sachverständigen begrüßt. Darin plant die Bundesregierung, in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2012/01/COMIC-57-150x150.gif" alt="Rente Bauer" title="Landwirt Rente" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-184" />Eine gemeinsame Sozialversicherung für Bauern, Förster und Gärtner ist das Ziel der Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) durch die Bundesregierung. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7916) wurde diesen Montag in einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung der Ausschüsse für Arbeit und Soziales und Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von Sachverständigen begrüßt. Darin plant die Bundesregierung, in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung einen Bundesträger als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts zu errichten. Dieser bundeseinheitliche Träger soll künftig für die Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung der Branche zuständig sein und den Titel „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ tragen. Die bisherigen regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Träger für den Gartenbau und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sollen in den neuen Bundesträger eingegliedert werden.<br />
<span id="more-183"></span></p>
<p>Der Sachverständige Wilfried Macke trat in der Anhörung dafür ein, dass im Zuge der Schaffung der neuen Sozialversicherung gleiche Regeln für alle Beschäftigten der neuen Körperschaft gelten müssen. Im Sinne der Sozialverträglichkeit sollen Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand gegen den Willen der Angestellten und Beamten nicht durchgeführt werden dürfen, was aber nach dem Entwurf möglich wäre.</p>
<p>Enno Bahrs hielt einen bundeseinheitlichen Sozialversicherungsträger aus Sicht der Beitragsgestaltung für „realisierbar“, denn in den Bereichen Landwirtschaft, Forst und Gartenbau seien jeweils einheitliche für das gesamte Bundesgebiet geltende Beitragsmaßstäbe umsetzbar. „Sowohl die für Sozialversicherungsträger maßgeblichen Prinzipien der Äquivalenz und Leistungsfähigkeit als auch das Solidaritätsprinzip können dabei gewährleistet werden“, erläuterte er in einer Stellungnahme.</p>
<p>Für Peter Mehl ist die Konzentration der Organisationsstrukturen der LSV aufgrund der stetig abnehmenden Zahl der aktiv Versicherten notwendig: „Mit der Errichtung eines Bundesträgers wird zudem der Widerspruch aufgelöst, dass der Bund die LSV in erheblichem Umfang mitfinanziert, er aber aufgrund der Länderzuständigkeit in der Rechtsaufsicht nur begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten auf die landesunmittelbaren Träger hat.“ Zum Vorteil vieler würden schließlich durch die Schaffung eines Bundesträgers bestehende regionale Beitragsunterschiede zwischen vergleichbaren Betrieben verkleinert und bis 2018 beendet.</p>
<p>Aus Sicht des Gartenbaus stimmte Frank Viebranz dem Gesetzentwurf zu, denn die Zahl der Versicherten in der Landwirtschaft sei seit vielen Jahren rückläufig. „Insbesondere im Bereich der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung besteht Handlungsbedarf“, betonte er in seiner Stellungnahme. Viebranz drückte die Sorge aus, dass die Interessen der Versicherten im Deutschen Gartenbau nicht entsprechend ihrer hohen Anzahl in den in Zukunft zu besetzenden Gremien des Bundesträgers gewahrt werden. Er plädierte für die Erweiterung der für den sogenannten Errichtungsausschuss vorgesehenen Anzahl von 18 Mitgliedern auf insgesamt 27, um eine gerechtere Repräsentation zu gewährleisten.</p>
<p>Bernd Schmitz kritisierte hingegen, dass der Gesetzentwurf es der Selbstverwaltung ohne eine belastbare gutachterliche Quantifizierung überlasse, die bundesweit einheitlichen Maßstäbe zur Beitragsberechnung festzulegen. „Der Entwurf sieht bisher keine Höchstgrenzen für Beitragssteigerungen oder für die Beitragsspannen zwischen kleinen und großen Betrieben vor, wie es sie in der Krankenversicherung gibt“, monierte er in seiner Stellungnahme. Er schlug die Festlegung eines bundesweit einheitlichen Beitragsmaßstabs in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung vor und forderte eine wissenschaftliche Basis sowie mehr Zeit für die Meinungsbildung. „Die Frist zur Einführung sollte daher vom Oktober 2013 auf Oktober 2014 verschoben werden.“</p>
<p>Der Deutscher Landfrauenverband sprach sich für die geplante Neuordnung der LSV-Organisation aus. Doch als Vertretung der in der Landwirtschaft tätigen Frauen kritisierte der Verband, dass der Entwurf keine Rücksicht auf die Durchsetzung des Gleichstellungsgebotes nehme. „An keiner Stelle wird Bezug genommen, wie den unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen von Frauen und Männern im Rahmen von Entscheidungsprozessen Rechnung getragen werden kann“, hieß es in einer vorab eingereichten Stellungnahme. Frauen sollen angemessen an den Führungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden, forderte der Verband. „Notfalls durch Quoten in der Besetzung der Gremien“, hieß es in der Anhörung, denn bereits bei der Aufstellung der Listen sei der Frauenanteil sehr gering. Was auch mit dem Wahlverfahren und den beteiligten Verbänden zusammenhänge, die traditionell männlich geprägt seien.</p>
<p>Auch der Bundesrechnungshof goss Wasser in den Wein und fasste zusammen, dass es der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bislang nicht gelungen sei, ihre Verwaltungskosten entsprechend dem Rückgang an Versicherten und Beiträgen anzupassen. „Zwar ist die Neustrukturierung ein erster wichtiger Schritt“, hieß es in einer vorgelegten Einschätzung, aber es gebe im Gesetzentwurf weder zusätzliche Einsparziele noch Vorgaben zu Personalzielgrößen. Der Bundesrechnungshof sah daher die Gefahr, dass die neuen Organisationsstrukturen es unmöglich machen werden, die Verwaltungskosten im erwarteten und gebotenen Maße einzusparen.</p>
<p>Quelle: Bundestag</p>
<p>Webtipp: <a href="http://www.weinkelch.de" title="Kochrezepte mit Wein" target="_blank">Kochrezepte</a> im Internet mit leckeren Rezepten.</p>
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		<title>Lebensversicherungen lassen sich an veränderte Lebensumstände anpassen</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Mar 2009 14:09:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Altervorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsplatz]]></category>
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		<description><![CDATA[(djd). In Deutschland wird im Durchschnitt jede zweite Lebensversicherungspolice vorzeitig beendet. Viele Bürger tun sich schwer, langfristig zu sparen und ihre Ziele für die Altersvorsorge über dreißig und mehr Jahre durchzuhalten. Die vorzeitige Kündigung aber ist fast immer mit größeren finanziellen Nachteilen verbunden. Denn neben dem zusätzlichen Einkommen im Ruhestand kann auch die Absicherung von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/03/arbeitsplatz-30138djd-150x150.jpg" alt="Arbeitsplatz" title="Arbeitsplatz" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-107" />(djd). In Deutschland wird im Durchschnitt jede zweite Lebensversicherungspolice vorzeitig beendet. Viele Bürger tun sich schwer, langfristig zu sparen und ihre Ziele für die Altersvorsorge über dreißig und mehr Jahre durchzuhalten. Die vorzeitige Kündigung aber ist fast immer mit größeren finanziellen Nachteilen verbunden. Denn neben dem zusätzlichen Einkommen im Ruhestand kann auch die Absicherung von Angehörigen verloren gehen. <span id="more-106"></span></p>
<p>Durchhalten &#8211; auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten</p>
<p>Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es meistens unnötig, eine Lebensversicherung zu kündigen. Thomas Lay, leitender Vorsorgespezialist beim Marktführer Allianz: &#8220;Eine Lebensversicherung ist äußerst flexibel und kann an veränderte Lebensumstände angepasst werden &#8211; ohne dass der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verliert.&#8221; Viele Menschen glauben etwa, ihre Lebensversicherung deshalb auflösen zu müssen, weil sie schlicht und einfach schnell das Geld brauchen. Vielleicht, weil sie arbeitslos werden, weil sie ein neues Auto benötigen oder weil am Haus größere Reparaturen anstehen. Der Rückkauf ist allerdings meist die schlechteste Option, die clevere Alternative ist ein Policendarlehen auf die Lebensversicherung. &#8220;Besteht beim Versicherungsnehmer ein dringender Geldbedarf, kann er seinen bestehenden Vertrag beleihen. Dieses sogenannte Policendarlehen ist nicht mit einer festen Laufzeit versehen&#8221;, erläutert Thomas Lay. &#8220;Es kann ganz oder in Teilbeträgen zurückgezahlt werden.&#8221; Ist zum Ende der Vertragslaufzeit das Darlehen noch nicht getilgt, wird die Restdarlehenssumme von der Erlebensfallleistung abgezogen. Der Versicherungsnehmer verschafft sich somit eine größere finanzielle Flexibilität und ist nicht zur Rückzahlung verpflichtet. &#8220;Wir empfehlen allerdings, das Policendarlehen zurückzuzahlen, um die Altersvorsorge &#8211; den eigentlichen Zweck der Lebensversicherung &#8211; nicht zu gefährden.&#8221;</p>
<p>Die Lösung für den finanziellen Engpass</p>
<p>&#8220;Der Versicherte hat bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass die Möglichkeit, eine Teilbeitragszahlung zu vereinbaren. Dabei wird in den folgenden zwölf Monaten nur der vertragliche Risikobeitrag gezahlt&#8221;, erläutert Thomas Lay. &#8220;Der reguläre Monatsbeitrag wird damit deutlich reduziert, während der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen bleibt.&#8221; Die so entstehende Lücke lässt sich anschließend durch eine Nachzahlung oder eine Herabsetzung der Versicherungsleistung ausgleichen. Eine Verlängerung der Teilbeitragszahlung kann für maximal ein weiteres Jahr vereinbart werden. Auch im Fall der Arbeitslosigkeit ist eine vorzeitige Beendigung der Lebensversicherung nicht zu empfehlen. &#8220;Wird der Versicherungsnehmer arbeitslos, kann er den Beitrag zunächst für ein Jahr zinslos stunden&#8221;, sagt der Vorsorgeexperte. Die Stundung kann innerhalb der Vertragslaufzeit insgesamt maximal zwei Jahre andauern. Währenddessen bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen.<br />
Foto: djd/Allianz Leben</p>
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		<title>Policendarlehen sind eine clevere Alternative</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Mar 2009 12:51:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Absicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Police]]></category>
		<category><![CDATA[Ruhestand]]></category>

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		<description><![CDATA[(djd). In der Wirtschaftskrise ist bei den Verbrauchern Sparen angesagt. Eine der Möglichkeiten, auf die viele Familien bei Durchsicht ihrer monatlichen Ausgaben kommen, ist die Lebensversicherung. Die vorzeitige Kündigung einer solchen Police ist aber mit großen Nachteilen verbunden. Denn neben dem zusätzlichen Einkommen im Ruhestand kann beispielsweise auch die Absicherung von Angehörigen verloren gehen. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/03/lebensversicherung-30134djd-150x150.jpg" alt="lebensversicherung" title="lebensversicherung" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-95" />(djd). In der Wirtschaftskrise ist bei den Verbrauchern Sparen angesagt. Eine der Möglichkeiten, auf die viele Familien bei Durchsicht ihrer monatlichen Ausgaben kommen, ist die Lebensversicherung. Die vorzeitige Kündigung einer solchen Police ist aber mit großen Nachteilen verbunden. Denn neben dem zusätzlichen Einkommen im Ruhestand kann beispielsweise auch die Absicherung von Angehörigen verloren gehen. Die Beendigung des Vertrags ist auch in finanziell schwierigen Zeiten meist unnötig. <span id="more-94"></span>Thomas Lay, leitender Vorsorgespezialist beim Marktführer Allianz: &#8220;Eine Lebensversicherung ist äußerst flexibel und kann an veränderte Lebensumstände angepasst werden &#8211; ohne dass der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verliert.&#8221; </p>
<p>Ein Policendarlehen hilft aus der Klemme </p>
<p>Viele Menschen glauben beispielsweise, ihre Lebensversicherung deshalb auflösen zu müssen, weil sie schlicht und einfach schnell das Geld brauchen. Vielleicht, weil sie arbeitslos werden, weil sie ein neues Auto benötigen oder weil am Haus größere Reparaturen anstehen. Der Rückkauf ist allerdings meist die schlechteste Option, die clevere Alternative ist ein Policendarlehen auf die Lebensversicherung. &#8220;Besteht beim Versicherungsnehmer ein dringender Geldbedarf, kann er seinen bestehenden Vertrag beleihen. Dieses sogenannte Policendarlehen ist nicht mit einer festen Laufzeit versehen&#8221;, erläutert Thomas Lay. &#8220;Es kann ganz oder in Teilbeträgen zurückgezahlt werden.&#8221; </p>
<p>Rückzahlung des Darlehens ist ratsam </p>
<p>Ist zum Ende der Vertragslaufzeit das Darlehen noch nicht getilgt, wird die Restdarlehenssumme von der Erlebensfallleistung abgezogen. Der Versicherungsnehmer verschafft sich somit eine größere finanzielle Flexibilität und ist nicht zur Rückzahlung verpflichtet. &#8220;Wir empfehlen allerdings, das Policendarlehen zurückzuzahlen, um die Altersvorsorge &#8211; den eigentlichen Zweck der Lebensversicherung &#8211; nicht zu gefährden.&#8221;<br />
Foto: djd/Allianz Leben</p>
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