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	<title>Versicherungen News &#187; Steuer</title>
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		<title>Bundesweites Register für Kfz-Steuersünder geplant</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 15:03:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[KFZ]]></category>
		<category><![CDATA[Diesel]]></category>
		<category><![CDATA[Kraftfahrzeug]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer ein Kraftfahrzeug zulassen will, soll künftig bundesweit und nicht mehr nur im jeweiligen Bundesland auf Steuerrückstände überprüft werden. Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hervor. Mit dem Entwurf zieht die Bundesregierung auch die Konsequenz aus der Umwandlung der Kraftfahrzeugsteuer aus einer Länder- in eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2010/02/Auto-Parkkralle-150x150.jpg" alt="Auto-Parkkralle" title="Auto-Parkkralle" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-129" />Wer ein Kraftfahrzeug zulassen will, soll künftig bundesweit und nicht mehr nur im jeweiligen Bundesland auf Steuerrückstände überprüft werden. Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes  hervor. Mit dem Entwurf zieht die Bundesregierung auch die Konsequenz aus der Umwandlung der Kraftfahrzeugsteuer aus einer Länder- in eine Bundessteuer, die zum 1. Juli 2009 vorgenommen wurde. Die bisher bei den Ländern gesammelten Daten zur Kraftfahrzeugsteuer sollen zusammengeführt werden, damit eine bundesweite ”Kraftfahrzeugsteuerrückständeprüfung“ geschaffen werden kann. Die Landesfinanzbehörden verwalten die Kraftfahrzeugsteuer im Wege der Organleihe für den Bund noch bis Mitte 2014. <span id="more-128"></span></p>
<p>Außerdem regelt der Gesetzentwurf, dass die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw mit der Abgasstufe Euro 6 in Höhe von höchstens 150 Euro pro Fahrzeug erst ab 1. Januar 2011 gelten soll. Die Steuerbefreiung soll bis zum 31. Dezember 2013 gelten. Wie es in dem Entwurf heißt, hatte sich die Europäische Kommission gegen die zunächst beschlossene Steuerbefreiung ab 1. Juli 2009 gewandt und mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Für bereits zugelassene Fahrzeuge soll es eine Vertrauensschutzregelung geben. </p>

	<hr>Lesetipps: <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Diesel&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Diesel</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" />, <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Kraftfahrzeug&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Kraftfahrzeug</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" />, <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Steuer&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Steuer</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" />, <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Steuerbefreiung&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Steuerbefreiung</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" /><br><hr>
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		<title>Krankenversicherungsbeiträge steuerlich besser absetzbar</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Mar 2009 16:51:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen vom kommenden Jahr an erheblich besser steuerlich abziehbar sein als bisher. In einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen heißt es, in Zukunft würden alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt, die dazu dienen, ein &#8220;sozialhilferechtlich gewährleistetes Leistungsniveau&#8221; zu erreichen. Das entspreche im Wesentlichen dem Leistungsniveau der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2010/06/tabletten-150x150.jpg" alt="Krankenversicherung" title="Tabletten" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-135" />Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen vom kommenden Jahr an erheblich besser steuerlich abziehbar sein als bisher. In einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen  heißt es, in Zukunft würden alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt, die dazu dienen, ein &#8220;sozialhilferechtlich gewährleistetes Leistungsniveau&#8221; zu erreichen. Das entspreche im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung. Gesetzlich und privat Versicherte sollten nach dem gleichen Grundsatz steuerlich entlastet werden. Damit werde auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Die Bürger würden ab 2010 um jährlich 8,7 Milliarden Euro steuerlich entlastet, teilt die Regierung weiter mit. <span id="more-109"></span></p>
<p>Allerdings gibt es Einschränkungen bei der Absetzbarkeit: So seien Beitragsanteile, die dazu dienten, über die Grundversorgung hinauszugehen, nicht berücksichtigungsfähig. Genannt werden in der Begründung des Entwurfs als Beispiele die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus. &#8220;Hierdurch wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht den Sinn hat, die Kosten eines über dem Sozialhilfeniveau liegenden Lebensstandards über die Einkommensteuer auf die Allgemeinheit zu verteilen&#8221;, heißt es in der Begründung. Vor diesem Hintergrund bleibe dann ein Teil der Beiträge bei der Einkommensteuer unberücksichtigt, soweit damit ein Absicherungsniveau erworben werde, welches über das der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehe.</p>
<p>Privat Krankenversicherte könnten erstmals die Beiträge für ihre mitversicherten Kinder in diesem Umfang steuerlich vollständig absetzen, heißt es in dem Entwurf weiter. Auch Unterhaltspflichtige profitieren von der Neuregelung. Ihre Beitragszahlungen für Unterhaltsberechtigte würden im Rahmen des so genannten begrenzten Realsplittings durch eine Erhöhung des Höchstbetrages berücksichtigt. Der Höchstbetrag von 13.805 Euro werde um denjenigen Betrag erhöht, &#8220;der tatsächlich für eine entsprechende Absicherung des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten aufgewandt wird&#8221;. Der Unterhaltsberechtigte müsse die Zahlungen dann versteuern. Wer Versicherungsnehmer sei, sei in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.</p>
<p>Wie es in dem Entwurf weiter heißt, können Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Beiträge mit Ausnahme der Beitragsanteile, die auf einen Krankengeldanspruch entfallen, in voller Höhe absetzen. Sei in dem Beitrag zur gesetzlichen Kasse ein Krankengeldanspruch enthalten, so werde der bei der Steuer abziehbare Betrag pauschal um 4 Prozent gekürzt. Bei Beiträgen für die private Krankenversicherung sei der entsprechende Beitrag nicht zu berücksichtigen.</p>
<p>Bisher bei der Steuer berücksichtigungsfähige weitere Vorsorgeaufwendungen, etwa Beiträge für eine Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung, könnten nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. In diesen Fällen sei eine sogenannte Günstigerprüfung vorgesehen. Dabei werde zur Vermeidung von Schlechterstellungen altes und neues Recht verglichen und der höhere Abzugsbetrag berücksichtigt. Dies gelte auch für Beiträge zugunsten bestimmter Kapitallebensversicherungen. Bei der Arbeitslosenversicherung handele es sich um eine Versicherung, deren Leistung steuerfrei sei und nur dem Progressionsvorbehalt unterliege. Vor diesem Hintergrund sei ein gesonderter Abzugstatbestand nicht mehr angezeigt.</p>

	<hr>Lesetipps: <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Beiträge&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Beiträge</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" />, <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Pflegeversicherung&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Pflegeversicherung</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" />, <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Sonderausgaben&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Sonderausgaben</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" />, <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Steuer&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Steuer</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" />, <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Versicherte&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Versicherte</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" />, <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Vorsorge&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Vorsorge</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" /><br><hr>
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		<title>Risiken absichern &#8211; Erbschaftssteuer sparen</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Nov 2008 09:13:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Mit einer Risikolebensversicherung sollen Partner und Familie für den Fall der Fälle abgesichert werden. Wenn man auf die richtige Vertragsgestaltung achtet, fallen die Leistungen aus einer solchen Versicherung nicht unter die Erbschaftssteuer. Üblicherweise versichert der Versicherungsnehmer sein Leben und setzt seinen Partner als Bezugsberechtigten ein. Unter dem Aspekt der Erbschaftssteuer ist dies aber nicht die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2008/11/26963-risiko-djd.jpg" alt="Risikolebensversicherung" title="26963-risiko-djd" width="250" height="166" class="alignleft size-medium wp-image-43" />Mit einer Risikolebensversicherung sollen Partner und Familie für den Fall der Fälle abgesichert werden. Wenn man auf die richtige Vertragsgestaltung achtet, fallen die Leistungen aus einer solchen Versicherung nicht unter die Erbschaftssteuer. Üblicherweise versichert der Versicherungsnehmer sein Leben und setzt seinen Partner als Bezugsberechtigten ein. Unter dem Aspekt der Erbschaftssteuer ist dies aber nicht die optimale Lösung. &#8220;Bei einer Risikolebensversicherung sollten Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter identisch sein. Nur dann sind die Leistungen von der Erbschaftssteuer befreit,&#8221; sagt Thomas Gerschütz vom Direktversicherer Neckermann Versicherungen.<span id="more-42"></span></p>
<p>Beispiel: Herr A. als Hauptverdiener möchte seine Familie mit einer Risikolebenspolice absichern. Bezugsberechtigt ist in diesem Fall Frau A. Falls Herr A. selbst als Versicherungsnehmer fungiert, handelt es sich bei der ausgezahlten Versicherungsleistung an Frau A. um einen Erwerb von Todes wegen, der unter das Erbschaftssteuergesetz fällt. Die Lösung: Frau A. ist selbst Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte, sie zahlt also quasi die Beiträge. Stirbt Herr A., erhält Frau A. die Versicherungsleistung aus einem von ihr selbst abgeschlossenen und mit eigenen Beiträgen bezahlten Versicherungsvertrag. Die Leistung gilt dann nicht als Erwerb von Todes wegen. Folge: Erbschaftssteuer fällt nicht an.</p>
<p>Quelle: Wer bei der Vertragsgestaltung einer Risikolebensversicherung aufpasst, wird im Falle eines Falles von der Erbschaftssteuer verschont.<br />
Foto: djd/Neckermann Versicherungen</p>

	<hr>Lesetipps: <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Erbschaft&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Erbschaft</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" />, <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Erbschaftssteuer&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Erbschaftssteuer</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" />, <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Lebensversicherung&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Lebensversicherung</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" />, <a href="http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=Steuer&tag=vnews-21&index=blended&linkCode=ur2&camp=1638&creative=6742"rel="nofollow"target="_blank">Steuer</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=vnews-21&l=ur2&o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" /><br><hr>
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