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	<title>Versicherungen News &#187; Steuern</title>
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		<title>20 Millionen Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 14:51:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Am 1. Juli 2010 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung knapp 25 Millionen Renten an rund 20 Millionen Rentner gezahlt. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Zunahme von knapp 89.000 Renten beziehungsweise 80.000 Rentnern. Das ist dem Rentenversicherungsbericht 2011 zu entnehmen, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/7770) vorliegt. Daraus geht außerdem hervor, dass 77 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2012/01/MANN44-150x150.gif" alt="Bild Rentner" title="Rentner" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-180" />Am 1. Juli 2010 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung knapp 25 Millionen Renten an rund 20 Millionen Rentner gezahlt. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Zunahme von knapp 89.000 Renten beziehungsweise 80.000 Rentnern. Das ist dem Rentenversicherungsbericht 2011 zu entnehmen, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/7770) vorliegt. Daraus geht außerdem hervor, dass 77 Prozent der Renten als Versichertenrenten (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Alters, ohne Erziehungsrenten) gezahlt wurden. Die Zunahme des Rentenbestandes um 89.000 resultiert aus einem Anwachsen des Versichertenrentenbestandes um rund 160.000 und einem Rückgang des Hinterbliebenenrentenbestandes um rund 17.000.<br />
<span id="more-179"></span></p>
<p>Am 1. Juli 2010 haben Männer durchschnittlich 977 Euro Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Frauen erhielten durchschnittlich 544 Euro Rente. Die Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern ergibt bei den Männern eine eher geringe Differenz von 1.012 Euro (Ost) zu 968 Euro (West). Bei den Frauen sind die Unterschiede deutlich ausgeprägter. So erhielten ostdeutsche Rentnerinnen durchschnittlich 701 Euro und westdeutsche Rentnerinnen nur 500 Euro Rente im Monat. Begründet wird dies vor allem mit den unterschiedlichen Erwerbsverläufen in Ost und West. So hätten Frauen im Osten durchschnittlich knapp 39 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und Frauen im Westen nur 27 Jahre, heißt es in der Unterrichtung.</p>
<p>Darin ist ferner auch von Modellrechnungen die Rede, nach denen der Beitrag zur Rentenversicherung in den kommenden Jahren weiter sinken kann, auf 19 Prozent im Jahr 2014. Erst ab 2018 wird wieder von einem Anstieg ausgegangen, auf 20 Prozent im Jahr 2021 und 20,9 Prozent im Jahr 2025. Nach den Modellrechnungen steigen die Renten bis zum Jahr 2025 um 35 Prozent. Dies entspricht einer Steigerungsrate von knapp zwei Prozent im Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern sinkt demnach von derzeit 50 auf 46 Prozent im Jahr 2025. Dieser Rückgang mache deutlich, dass die gesetzliche Rente künftig nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. Der Lebensstandard werde nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Zentrale Säule der Altersversorgung werde aber weiter die gesetzliche Rente bleiben, heißt es in der Unterrichtung.</p>
<p>Quelle: Bundestag</p>
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		<title>Erbschaftssteuer neu geregelt</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Feb 2009 08:56:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[(djd). Die Neuregelung der Erbschaftssteuer ist wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Einer der Kernpunkte ist die Bewertung von Immobilien im Erbschaftsfall. Sie orientiert sich im Gegensatz zu früher nun am Verkehrswert, also am möglichst realistischen Marktwert eines Hauses. Für nahe Verwandte hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung getroffen. Sie profitieren letztlich zweifach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2009/02/immobilien-29702djd-150x150.jpg" alt="Immobilien" title="Immobilien" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-78" />(djd). Die Neuregelung der Erbschaftssteuer ist wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Einer der Kernpunkte ist die Bewertung von Immobilien im Erbschaftsfall. Sie orientiert sich im Gegensatz zu früher nun am Verkehrswert, also am möglichst realistischen Marktwert eines Hauses.<span id="more-77"></span></p>
<p>Für nahe Verwandte hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung getroffen. Sie profitieren letztlich zweifach von der Reform. Zum einen können Witwer, Witwen, eingetragene Lebenspartner und Kinder ein Wohnhaus steuerfrei erben, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Zudem wird für Ehegatten und eingetragene Partner der Freibetrag auf 500.000 Euro angehoben, für Kinder auf 400.000 Euro und für Enkel auf 200.000 Euro. &#8220;Nahe Verwandte können nun deutlich mehr Vermögen steuerfrei erben&#8221;, betont Dirk Pick, Steuerexperte des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).</p>
<p>Des einen Freud, des anderen Leid: Mehr Steuern zahlen müssen nun in den meisten Fällen Geschwister und entfernte Verwandte des Erblassers. Sie werden im Hinblick auf die Steuersätze wie familienfremde Erben behandelt. Dirk Pick: &#8220;Vor allem dann, wenn entfernte Verwandte Immobilien erben, müssen sie mit einer höheren steuerlichen Belastung rechnen. Denn Immobilien werden künftig zu Marktpreisen bewertet. Diese werden auch die erhöhten Freibeträge meist deutlich übersteigen.&#8221;<br />
Foto: djd/BVR</p>
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