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	<title>Versicherungen News &#187; Versicherung</title>
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		<title>20 Millionen Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 14:51:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 1. Juli 2010 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung knapp 25 Millionen Renten an rund 20 Millionen Rentner gezahlt. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Zunahme von knapp 89.000 Renten beziehungsweise 80.000 Rentnern. Das ist dem Rentenversicherungsbericht 2011 zu entnehmen, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/7770) vorliegt. Daraus geht außerdem hervor, dass 77 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2012/01/MANN44-150x150.gif" alt="Bild Rentner" title="Rentner" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-180" />Am 1. Juli 2010 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung knapp 25 Millionen Renten an rund 20 Millionen Rentner gezahlt. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Zunahme von knapp 89.000 Renten beziehungsweise 80.000 Rentnern. Das ist dem Rentenversicherungsbericht 2011 zu entnehmen, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/7770) vorliegt. Daraus geht außerdem hervor, dass 77 Prozent der Renten als Versichertenrenten (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Alters, ohne Erziehungsrenten) gezahlt wurden. Die Zunahme des Rentenbestandes um 89.000 resultiert aus einem Anwachsen des Versichertenrentenbestandes um rund 160.000 und einem Rückgang des Hinterbliebenenrentenbestandes um rund 17.000.<br />
<span id="more-179"></span></p>
<p>Am 1. Juli 2010 haben Männer durchschnittlich 977 Euro Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Frauen erhielten durchschnittlich 544 Euro Rente. Die Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern ergibt bei den Männern eine eher geringe Differenz von 1.012 Euro (Ost) zu 968 Euro (West). Bei den Frauen sind die Unterschiede deutlich ausgeprägter. So erhielten ostdeutsche Rentnerinnen durchschnittlich 701 Euro und westdeutsche Rentnerinnen nur 500 Euro Rente im Monat. Begründet wird dies vor allem mit den unterschiedlichen Erwerbsverläufen in Ost und West. So hätten Frauen im Osten durchschnittlich knapp 39 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und Frauen im Westen nur 27 Jahre, heißt es in der Unterrichtung.</p>
<p>Darin ist ferner auch von Modellrechnungen die Rede, nach denen der Beitrag zur Rentenversicherung in den kommenden Jahren weiter sinken kann, auf 19 Prozent im Jahr 2014. Erst ab 2018 wird wieder von einem Anstieg ausgegangen, auf 20 Prozent im Jahr 2021 und 20,9 Prozent im Jahr 2025. Nach den Modellrechnungen steigen die Renten bis zum Jahr 2025 um 35 Prozent. Dies entspricht einer Steigerungsrate von knapp zwei Prozent im Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern sinkt demnach von derzeit 50 auf 46 Prozent im Jahr 2025. Dieser Rückgang mache deutlich, dass die gesetzliche Rente künftig nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. Der Lebensstandard werde nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Zentrale Säule der Altersversorgung werde aber weiter die gesetzliche Rente bleiben, heißt es in der Unterrichtung.</p>
<p>Quelle: Bundestag</p>
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		<title>Freiwillige sind vom kommenden Jahr an unfall- und haftpflichtversichert</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Dec 2008 11:44:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Freiwilligendienst aller Generationen bietet umfassenden Versicherungsschutz für Ehrenamtliche, denn Freiwillige sind vom kommenden Jahr an unfall- und haftpflichtversichert Wer sich von 2008 an im neuen Freiwilligendienst aller Generationen engagiert, steht bei seinem Einsatz generell unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hin. Mit dem Freiwilligendienst aller [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2008/12/abiword.png" alt="Generationen" title="Freiwilligendienst" width="64" height="64" class="alignleft size-full wp-image-57" />Freiwilligendienst aller Generationen bietet umfassenden Versicherungsschutz für Ehrenamtliche, denn Freiwillige sind vom kommenden Jahr an unfall- und haftpflichtversichert</p>
<p>Wer sich von 2008 an im neuen Freiwilligendienst aller Generationen engagiert, steht bei seinem Einsatz generell unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hin.<span id="more-56"></span></p>
<p>Mit dem Freiwilligendienst aller Generationen hat die Bundesregierung verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Freiwilligen geschaffen. Dazu gehören die Absicherung bei Unfällen oder Krankheiten, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes auftreten und der Haftpflichtschutz.</p>
<p>Freiwillige, die sich im neuen Freiwilligendienst engagieren, genießen unabhängig vom Einsatzfeld als Pflichtversicherte den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem sind sie über den Träger haftpflichtversichert.</p>
<p>Mit dem Start des neuen Freiwilligendienstes am 1. Januar 2008 werden die bislang gültigen vielfältigen Versicherungsregelungen gebündelt und der Versicherungsschutz ausgedehnt; die bisher erforderlichen und in vielen Fällen komplizierten Einzelfallprüfungen entfallen. Zusätzlich zur Unfallversicherung garantiert der neue Dienst den Freiwilligen auch den Schutz einer Haftpflichtversicherung. Träger und Einsatzstellen erhalten mit der gesetzlichen Verankerung eine bessere Planungssicherheit für den Einsatz von Freiwilligen.</p>
<p>Der neue Freiwilligendienst aller Generationen, der am 1. Januar 2009 beginnt, unterstützt bundesweit Menschen, die freiwillig aktiv werden wollen und fördert das Miteinander der Generationen. </p>
<p>Quelle: Bundestag</p>
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		<title>Kfz-Versicherung sollten Verbraucher auch auf die Leistungen achten</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Jul 2008 14:19:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[KFZ]]></category>
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		<category><![CDATA[Tarif]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der Fahrt zur Zapfsäule lernen deutsche Autofahrer heute das Fürchten. Logisch, dass über Einsparpotenziale an anderen Stellen nachgedacht wird. Beispielsweise über einen Wechsel der Kfz-Versicherung, der in der Regel einmal im Jahr möglich ist, und zwar im Herbst. Spätestens am 30. November muss die Kündigung dem bisherigen Versicherer vorliegen, ab 1. Januar kann schon [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2008/07/djd-nuernberger-07-08.jpg" alt="KFZ Versicherungen" title="djd-nuernberger-07-08" width="100" height="150" class="alignleft size-medium wp-image-21" />Bei der Fahrt zur Zapfsäule lernen deutsche Autofahrer heute das Fürchten. Logisch, dass über Einsparpotenziale an anderen Stellen nachgedacht wird. Beispielsweise über einen Wechsel der Kfz-Versicherung, der in der Regel einmal im Jahr möglich ist, und zwar im Herbst. <span id="more-20"></span>Spätestens am 30. November muss die Kündigung dem bisherigen Versicherer vorliegen, ab 1. Januar kann schon Geld gespart werden. Millionen von Autofahrern machen jedes Jahr von dieser Möglichkeit Gebrauch. Was dabei nicht vergessen werden sollte: Ein günstiger Tarif allein reicht nicht &#8211; Versicherungsumfang und Leistung müssen ebenfalls stimmen. Ganz wichtig ist es unter anderem, auf die Qualität der Schadenregulierung zu achten. Denn so mancher Versicherer lockt zwar mit Billigtarifen, dafür wird das Auto aber auch in ein Werkstattnetz gebracht, dessen Betriebe mit der Versicherung besonders günstig abrechnen. Auf der sicheren Seite ist man hier beispielsweise mit der Autoversicherung der Nürnberger Versicherungsgruppe. Sie arbeitet eng mit dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe zusammen. Das garantiert einen besonderen Werkstattservice. Ein Schadenmanager kümmert sich persönlich um den Kunden und sein Fahrzeug. Repariert wird in einem Marken- oder Meisterbetrieb und nicht in der nächstbesten Werkstatt. Das spart dem Besitzer Zeit, Geld und Nerven. Außerdem erwartet ihn ein besonders zuvorkommender Kundenservice mit vielen Extraleistungen. Unter www.nuernberger.de gibt es mehr Informationen.</p>
<p>Quelle: Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung sollte man auch auf die Qualität der Leistungen im Schadensfall achten.<br />
Foto: djd/Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG</p>
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		<title>Basistarif in der privaten Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jul 2008 13:18:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Gesundheitsreform sichert die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2009 die Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung. Damit wird die Forderung des Koalitionsvertrags umgesetzt, dass niemand ohne Versicherungsschutz bleiben darf. Versicherten, die ihren Schutz verloren haben, müsse eine Rückkehrmöglichkeit zur jeweiligen Versicherung angeboten werden. Darüber hinaus haben Versicherte künftig mehr Möglichkeiten für einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.versicherungen-news.de/wp-content/uploads/2008/07/binary.png" alt="Basistarif" title="binary" width="128" height="128" class="alignleft size-medium wp-image-17" /><br />
Mit der Gesundheitsreform sichert die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2009 die Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung. Damit wird die Forderung des Koalitionsvertrags umgesetzt, dass niemand ohne Versicherungsschutz bleiben darf. Versicherten, die ihren Schutz verloren haben, müsse eine Rückkehrmöglichkeit zur jeweiligen Versicherung angeboten werden.<span id="more-18"></span></p>
<p>Darüber hinaus haben Versicherte künftig mehr Möglichkeiten für einen Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen. Dadurch wird der Wettbewerb zwischen den Anbietern gestärkt und damit ein Anreiz für kundenfreundlicheres und Kosten bewussteres Verhalten der Anbieter geschaffen.</p>
<p>Der Basistarif entspricht in Mindestverweildauer und Leistungsumfang der Regelung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle privaten Krankenversicherer werden gesetzlich verpflichtet, einen solchen Tarif anzubieten</p>
<p>Regelung für Neukunden<br />
Wer ab Januar 2009 eine private Krankenversicherung abschließt, der erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht zu anderen privaten Versicherungsunternehmens. Beim Wechsel gehen die &#8220;angesparten&#8221; Alterungsrückstellungen nicht verloren (Portabilität).</p>
<p><strong>Regelung für die Bestandskunden</strong><br />
Für Kunden, die schon vor dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, regelt die so genannte &#8220;Kalkulationsverordnung&#8221; des Bundesfinanzministeriums wie hoch die Alterungsrückstellungen sind, die der Kunde beim Wechsel zu einem anderen Tarif oder einem anderen Anbieter mitnehmen kann.</p>
<p>Wechseln kann man zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2009. Hier fallen auch keine Verluste der Alterungsrückstellungen an.<br />
Nach einem Wechsel in den Basistarif eines Unternehmens beträgt die Mindestverweildauer 18 Monate.<br />
Ist die Mindestverweildauer abgelaufen, dann kann der Kunde mit seiner gesamten Alterungsrückstellung entweder in einen Volltarif des Unternehmens, oder in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln. In allen anderen Fällen kann er nur die seit dem 1. Januar 2009 aufgebaute Alterungsrückstellung mitnehmen.<br />
Über den 30. Juni 2009 hinaus können wechseln: Versicherte, die 55 Jahre oder älter sind, eine Rente oder Beamtenpension beziehen oder nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können.</p>
<p><strong>Hintergrund des neuen Basistarif</strong><br />
Der Leistungsumfang entspricht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es dürfen keine Zuschläge wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos erhoben werden. Die Beiträge sind auf den jeweiligen Höchstbetrag der GKV begrenzt, derzeit etwa 500 Euro [Glossar]. Für finanziell hilfebedürftige Versicherte sind Maßnahmen zur Verringerung des Beitrages vorgesehen. </p>
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