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Grillen an einem schönen Sommertag bedeutet Spontanität, Lebensfreude und ungezwungenes Zusammensein. Das Garen über dem offenen Feuer zählt daher zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Nichtsdestotrotz gilt auch bei diesem kulinarischen Freiluftvergnügen: Dem einen schmeckt’s, dem anderen stinkt’s. Das Grillen führt jedes Jahr zu vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Generell ist das Grillen verboten, wenn unbeteiligte Nachbarn durch das Eindringen von Qualm und Rauch in ihre Wohn- und Schlafräume erheblich belästigt werden.
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Freiwilligendienst aller Generationen bietet umfassenden Versicherungsschutz für Ehrenamtliche, denn Freiwillige sind vom kommenden Jahr an unfall- und haftpflichtversichert
Nach dem BGB – Bürgerlichen Gesetzbuch haften Erwachsene, und mit Einschränkungen auch Kinder, unbegrenzt für Schäden, die sie anderen unwissentlich bis fahrlässig zufügen, und das mit ihrem ganzen Vermögen bis zur Pfändungsgrenze. Wenn das Kind beispielsweise auf seinem Fahrrad einen Unfall verursacht, bei dem ein Mensch zu Schaden kommt, können die Kosten der Langzeitfolgen – Behandlungen, schlimmstenfalls eine lebenslange Rente für das Unfallopfer – in die Millionen gehen. Oder Peng – der Fußball fällt klirrend in die Schaufensterscheibe. Gut, wenn die Eltern des kleinen Fußballers eine private Haftpflichtversicherung haben, denn sie springt auch dann ein, wenn der Sprössling einen Schaden verursacht. Die private Haftpflicht ist also die wichtigste Versicherung in jedem Haushalt. Mit dem Vertrag sind auch der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder bis zum Ende ihrer Ausbildung geschützt.