Am 1. Juli 2008 jährt sich das Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum zehnten Mal. Die Kindschaftsrechtsreform hat das gesamte Kindschaftsrecht, das seit der Sorgerechtsreform von 1980 weitgehend unverändert geblieben war, grundlegend umgestaltet und modernisiert. Die Änderungen betrafen unter anderem das Abstammungsrecht, das Sorgerecht, das Umgangsrecht und das dazu gehörende Verfahrensrecht. Ziel der Reform war vor allem, die Rechtsstellung des Kindes zu verbessern und das Kindeswohl bestmöglich zu fördern. Nicht zuletzt sollten damit die gesetzlichen Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern so weit wie möglich beseitigt werden. Weiterlesen »
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