(djd). In Deutschland wird im Durchschnitt jede zweite Lebensversicherungspolice vorzeitig beendet. Viele Bürger tun sich schwer, langfristig zu sparen und ihre Ziele für die Altersvorsorge über dreißig und mehr Jahre durchzuhalten. Die vorzeitige Kündigung aber ist fast immer mit größeren finanziellen Nachteilen verbunden. Denn neben dem zusätzlichen Einkommen im Ruhestand kann auch die Absicherung von Angehörigen verloren gehen. Weiterlesen »

(djd). In der Wirtschaftskrise ist bei den Verbrauchern Sparen angesagt. Eine der Möglichkeiten, auf die viele Familien bei Durchsicht ihrer monatlichen Ausgaben kommen, ist die Lebensversicherung. Die vorzeitige Kündigung einer solchen Police ist aber mit großen Nachteilen verbunden. Denn neben dem zusätzlichen Einkommen im Ruhestand kann beispielsweise auch die Absicherung von Angehörigen verloren gehen. Die Beendigung des Vertrags ist auch in finanziell schwierigen Zeiten meist unnötig.
Mit einer Risikolebensversicherung sollen Partner und Familie für den Fall der Fälle abgesichert werden. Wenn man auf die richtige Vertragsgestaltung achtet, fallen die Leistungen aus einer solchen Versicherung nicht unter die Erbschaftssteuer. Üblicherweise versichert der Versicherungsnehmer sein Leben und setzt seinen Partner als Bezugsberechtigten ein. Unter dem Aspekt der Erbschaftssteuer ist dies aber nicht die optimale Lösung. “Bei einer Risikolebensversicherung sollten Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter identisch sein. Nur dann sind die Leistungen von der Erbschaftssteuer befreit,” sagt Thomas Gerschütz vom Direktversicherer Neckermann Versicherungen.