Eine gemeinsame Sozialversicherung für Bauern, Förster und Gärtner ist das Ziel der Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) durch die Bundesregierung. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7916) wurde diesen Montag in einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung der Ausschüsse für Arbeit und Soziales und Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von Sachverständigen begrüßt. Darin plant die Bundesregierung, in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung einen Bundesträger als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts zu errichten. Dieser bundeseinheitliche Träger soll künftig für die Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung der Branche zuständig sein und den Titel „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ tragen. Die bisherigen regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Träger für den Gartenbau und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sollen in den neuen Bundesträger eingegliedert werden.
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Am 1. Juli 2010 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung knapp 25 Millionen Renten an rund 20 Millionen Rentner gezahlt. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Zunahme von knapp 89.000 Renten beziehungsweise 80.000 Rentnern. Das ist dem Rentenversicherungsbericht 2011 zu entnehmen, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/7770) vorliegt. Daraus geht außerdem hervor, dass 77 Prozent der Renten als Versichertenrenten (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Alters, ohne Erziehungsrenten) gezahlt wurden. Die Zunahme des Rentenbestandes um 89.000 resultiert aus einem Anwachsen des Versichertenrentenbestandes um rund 160.000 und einem Rückgang des Hinterbliebenenrentenbestandes um rund 17.000.
Eigener Herd ist Goldes wert: Dieses Motto gilt nicht zuletzt für die deutschen Rentnerhaushalte, die in den eigenen vier Wänden statt zur Miete wohnen. Sie sparen im Monat im Durchschnitt 518 Euro. Das entspricht 33 Prozent ihrer gesetzlichen Rente, die bei 1.569 Euro liegt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen.
(djd). Die Finanzkrise hat das Vertrauen der Bürger in Banken und Finanzanlagen erschüttert. Das gilt für jedes Investment – aber ganz besonders für Maßnahmen, die im Hinblick auf die private Altersvorsorge getroffen wurden. Gefragt sind jetzt Anlagen, die Sicherheit und Rendite miteinander in Einklang bringen.
Der Bundesrat hat der vorgeschlagenen Reform des Versorgungsausgleichs zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und inhaltliche Verbesserung der Regelungen über den Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs – die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen – ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in Kraft treten.
Die betriebliche Altersversorgung ist eine besonders attraktive Form der Vorsorge für den Ruhestand. Jeder Arbeitnehmer hat darauf einen Anspruch und kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung von seinem Gehalt – das sind 2009 2.592 Euro jährlich – in den Aufbau einer Betriebsrente investieren. Dieser Teil des Bruttolohns ist von der Steuer und von der Sozialversicherung befreit. 
DBT. Die Bundesregierung soll prüfen, inwieweit Betriebsrentnern geholfen werden kann, bei denen ihre Rentenzahlungen bei Insolvenz oder sonstiger Nichtzahlung des Arbeitgebers ausbleiben. Solche Fälle mit erheblicher Zahlungsunterbrechung seien in der Praxis bereits mehrfach aufgetreten, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf des neuen Eigenheimrentengesetzes. Der gleichlautende Gesetzentwurf befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Die Gesetzentwürfe zielen darauf ab, die selbstgenutzte