Grundlagen Lebensversicherung

Die Lebensversicherungen gehören zu den Individualversicherungen, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichern sollen.

Sind Lebensversicherungen sind daher Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der jeweiligen Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vertraglich vereinbart, die im eintretenden Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt werden soll. Im Allgemeinen werden die Leistungen der Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, d. h.  als bare Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle.
Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.
Die privaten Rentenversicherungen gehören ebenfalls in den Bereich der Lebensversicherungen. Als Leistung einer Rentenversicherung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers gezahlt, daher der Name „Rentenversicherung“

Neben den Individualversicherungen gibt es zur Absicherung auch noch die Sachversicherungen. Ein gutes Beispiel hierzu ist die Hausratversicherung, die ebenfalls eine Sachversicherung ist. Die Hausratversicherung bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines privaten Haushaltes einen möglichen Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und auch Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Nebenkosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten nach dem Schaden, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden. Dabei sollte der Versicherungsnehmer eventuelle Selbstbehalte beachten.

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