Wer ein Kraftfahrzeug zulassen will, soll künftig bundesweit und nicht mehr nur im jeweiligen Bundesland auf Steuerrückstände überprüft werden. Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hervor. Mit dem Entwurf zieht die Bundesregierung auch die Konsequenz aus der Umwandlung der Kraftfahrzeugsteuer aus einer Länder- in eine Bundessteuer, die zum 1. Juli 2009 vorgenommen wurde. Die bisher bei den Ländern gesammelten Daten zur Kraftfahrzeugsteuer sollen zusammengeführt werden, damit eine bundesweite ”Kraftfahrzeugsteuerrückständeprüfung“ geschaffen werden kann. Die Landesfinanzbehörden verwalten die Kraftfahrzeugsteuer im Wege der Organleihe für den Bund noch bis Mitte 2014.
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Außerdem regelt der Gesetzentwurf für das Register, dass die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw mit der Abgasstufe Euro 6 in Höhe von höchstens 150 Euro pro Fahrzeug erst ab 1. Januar 2011 gelten soll. Die Steuerbefreiung soll bis zum 31. Dezember 2013 gelten. Wie es in dem Entwurf heißt, hatte sich die Europäische Kommission gegen die zunächst beschlossene Steuerbefreiung ab 1. Juli 2009 gewandt und mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Für bereits zugelassene Fahrzeuge soll es eine Vertrauensschutzregelung geben.