Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Halter von Kraftfahrzeugen, die von vielen verschiedenen Versicherungsgesellschaften in Deutschland angeboten wird. Unterschiedliche Tarifmodelle berücksichtigen den Zustand des versicherten Fahrzeuges. Die Auswahl einer Kfz-Versicherung ist daher oft nicht leicht, doch durch die Möglichkeit, bei einer Beitragserhöhung die aktuelle Kfz-Versicherung zu kündigen, ist man micht an eine feste Kfz-Versicherung gebunden. Sparsame Autofahrer überprüfen deshalb regelmässig, ob sie immer noch mit einem günstigsten Versicherungentarif versichert sind. Dies kann man insbesondere auch mit KFZ Direktversicherungen erledigen, da viele dieser Direktversicherungen über die vielen Vergleichsportale angezeigt werden. Ein Wechsel lohnt sich auch deshalb, da die Typklassen der einzelnen Modelle jährlich anhand der Unfallstatistiken der Kraftfahrzeuge neu eingestuft werden und damit auch sich meist jährlich die Beitragshöhen der Versicherungen ändern.
Natürlich sind die Versicherungsbeiträge der verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich, und dies hängt nicht nur von den Versicherungsklassen ab. Die Versicherungsklassen berechnen sich aus dem Fahrzeugmodell, die Region, in der das Fahrzeug zugelassen ist und das persönliche Umfeld des Halters, wie Alter, Familienstand Aufbewahrung des unbenutzen Fahrzeugs und weiteres.
Wer sich über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus für Schäden absichern will, der kann eine sogennante Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken. Eine zusätzliche Möglichkeit für die Erweiterung des Versicherungsschutzes ist ein Kfz-Schutzbrief, der ergänzende Leistungen im Falle eines Schadens oder Unfalls bietet. Die angebotenen Leistungen variieren hier natürlich auch bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Typische Teilkasko Schäden können zum Beispiel Hagelschäden, Wildunfälle oder Glasbruch sein. Eine abgeschlossene VollkaskoVersicherung deckt zusätzlich selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug ab.
Wie geschieht eine Kündigung der Kfz-Versicherung?
Neben der außerordentlichen Kündigung, wie oben beschrieben bei Beitragserhöhung gibt es noch weitere Möglichkeiten zur Kündigung. Gekündigt werden kann von Versicherungsnehmer und Versicherung im Schadensfall, der Versicherungsschutz erlischt nach dem Ende der Kündigungsfrist. Allerdings ist der KFZ-Versicherer berechtigt, die Beiträge bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres einzufordern. Wird das versicherte Fahrzeug verkauft oder verschrottet, erlischt der Versicherungsschutz automatisch mit dem Datum der Abmeldung. Eine nochmalige Kündigung der KFZ-Versicherung ist dann nicht erforderlich. Wird die laufende Versicherung fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt, besteht vertragliche meist eine Frist von vier Wochen. Bei jeder Kündigung sollten die vertraglichen Formalitäten natürlich beachtet werden, damit die gewünschte Kündigung zum gewählten Zeitpunkt auch rechtskräftig ist, sonsten verlängert sich die Versichung um ein weiteres Jahr.
Welche Unterlagen müssen bei der Kfz-Zulassung vorgelegt werden?
Bei der Zulassung eines neuen Kraftfahrzeuges müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Fahrzeugbrief / ZB II (Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt seit 1. Oktober 2005 in Deutschland den Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den früheren Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung bei der Erledigung der Zulassung durch Dritte
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
Ein guter und umfassender Bericht zur Versicherung des Autos. Ich finde ihn wirklich hilfreich für die ersten Informationen, die man zum Thema so braucht.
Gruß,
Deborah