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Grillen an einem schönen Sommertag bedeutet Spontanität, Lebensfreude und ungezwungenes Zusammensein. Das Garen über dem offenen Feuer zählt daher zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Nichtsdestotrotz gilt auch bei diesem kulinarischen Freiluftvergnügen: Dem einen schmeckt’s, dem anderen stinkt’s. Das Grillen führt jedes Jahr zu vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Generell ist das Grillen verboten, wenn unbeteiligte Nachbarn durch das Eindringen von Qualm und Rauch in ihre Wohn- und Schlafräume erheblich belästigt werden.
Daneben muss im Allgemeinen ab 22 Uhr die Nachtruhe eingehalten werden, Nachbarn müssen ab diesem Zeitpunkt Lärm und Gartenfeste nicht mehr hinnehmen. Die genauen Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune verschieden. Am besten ist es, den Nachbarn einfach zum Grillen einzuladen. Das gemeinsame Vergnügen stärkt die Nachbarschaft und kann Streitigkeiten vorbeugen.
Beim Grillen lauern aber auch Gefahren, gegen die man sich unbedingt schützen sollte. Mehr als 4.000 Mal pro Jahr kommt es in Deutschland beim Grillen zu Unfällen, die meisten Verletzungen sind Verbrennungen. Besonders häufig sind Kinder die Opfer. Häufigster Grund für Verletzungen ist der bei Holzkohlegrills oft praktizierte Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern wie Benzin oder Spiritus. „Wird auf einer Grillparty die Holzkohle mit Spiritus entzündet und durch die Stichflamme ein Gast verletzt, muss der Verursacher über seine private Haftpflicht Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen“, sagt Markus Kasper vom Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen. Die Versicherung springt immer dann ein, wenn kein Vorsatz vorlag.
Kinder sind mitversichert
Eine Familienhaftpflicht schützt die ganze Familie: Ehe- beziehungsweise Lebenspartner sowie Kinder bis zum Ende ihrer Ausbildung sind mitversichert. Wer eine private Haftpflicht abschließen will oder bereits besitzt, sollte auf jeden Fall einen Preisvergleich durchführen. Beim Direktversicherer KarstdtQuelle Versicherungen beispielsweise kostet der Familien-Haftpflicht-Schutzbrief für den Basisschutz mit einer Deckungssumme von drei Millionen Euro – bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro – lediglich 55 Euro im Jahr. Für eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro werden 63 Euro jährlich fällig.
Quelle/Foto: djd/KarstadtQuelle Versicherungen
Grillen gehört im Sommer zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Bundesbürger.
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