Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2011 auf Basis der vorläufigen Finanzergebnisse einen Überschuss von rund 4,0 Mrd. Euro erzielt. Dabei standen bei sämtlichen Krankenkassen Einnahmen in Höhe von rd. 183,6 Mrd. Euro Ausgaben in Höhe von rd. 179,6 Mrd. Euro gegenüber. Die von der Bundesregierung in 2010 auf den Weg gebrachten Gesetze, insbesondere das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz und das GKV-Finanzierungsgesetz haben ihre ausgaben¬begrenzenden Ziele erreicht. Das hat dazu geführt, dass bei einem moderaten Anstieg der Leistungsausgaben von 2,6 Prozent und einem Rückgang der Verwaltungskosten der Krankenkassen von 1 Prozent im vergangenen Jahr ein Ausgabenzuwachs von rd. 3,9 Mrd. Euro zu verzeichnen war.
Die Krankenkassen verfügen nicht zuletzt durch die positive Entwicklung des vergangenen Jahres Ende 2011 wieder über Finanzreserven von rd. 10 Mrd. Euro, die primär dazu dienen, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Noch 2003 gab es bei den Krankenkassen einen Rekord-Schuldenstand von 8,3 Mrd. Euro.
Bei einer differenzierten Betrachtung der Krankenkassenarten verbuchten die AOKen und Ersatzkassen – als Kassenarten mit den meisten Versicherten – mit rund 1,28 Mrd. Euro bzw. 1,81 Mrd. Euro die höchsten Überschüsse. Bei den kleineren Krankenkassenarten erzielten die Betriebskrankenkassen Überschüsse von 554 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen von 271 Mio. Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 67 Mio. Euro. Durch die positive Entwicklung konnten auch die Krankenkassen, die bislang noch nicht über ausreichende Betriebsmittel und Rücklagen verfügten, ihre Finanzsituation deutlich verbessern.
Etliche Krankenkassen verfügen mittlerweile auch über Finanzreserven, die in dieser Höhe zur Risikoabsicherung nicht benötigt werden und somit Spielräume für eine Auszahlung von Prämien an ihre Versicherten eröffnen. Diese Krankenkassen sind gefordert, intensiv zu prüfen, ob vorhandene Prämienpotenziale an ihre Mitglieder weiter zu geben sind. Die derzeit sieben Krankenkassen, die bereits Prämien auszahlen, haben sich zu Recht für diesen Schritt entschieden.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit