Risiken an Weihnachten und Silvester

Steht ein Weihnachtsbaum in Flammen, zahlt in der Regel die Hausratversicherung den dadurch entstandenen Schaden. Das gilt nicht nur für zerstörte Möbel, Haushaltsgeräte, Gardinen und Teppiche. „Ersetzt werden zum einen Schäden, die direkt durch das Feuer verursacht werden, aber auch solche, die bei Löschversuchen durch Wasser entstanden sind“, sagt Frank Sievers, Vorstandsmitglied der D.A.S. Versicherung.

So lässt sich eine „schöne Bescherung“ vermeiden
„Brennende Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt gelassen werden, offenes Feuer im Kamin muss immer sorgfältig gelöscht werden“, empfiehlt Frank Sievers. „Die Unterlage von Adventskränzen, Weihnachtsgestecken und -bäumen sollte feuerfest sein, Feuerzeuge und Streichhölzer sind kindersicher aufzubewahren. Und leben kleine Kinder im Haus, ist es ohnehin am besten, auf echte Kerzen am Weihnachtsbaum ganz zu verzichten.“

Hausratversicherung mit Zusatzbausteinen
Eine Hausratversicherung ersetzt aber nicht nur bei Feuer, sondern z.B. auch bei Schäden durch Einbruchdiebstahl und Leitungswasser alle betroffenen Gegenstände in der Wohnung. Bei Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck werden bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Wenn ein Blitzschlag ein Feuer in der Wohnung oder im Haus verursacht, sind die Schäden durch die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Viel öfter sorgt der Blitz aber für Schäden, weil er in der Nähe des Hauses einschlägt und eine Überspannung auslöst. Dadurch können elektrische Geräte wie Computer oder Fernsehen zerstört werden. Solche Fälle sind nicht durch die Hausratversicherung gedeckt. Die D.A.S. hat darauf reagiert und offeriert Policen, die vom Kunden individuell zusammengestellt werden können. Einer der Zusatzbausteine ist der Schutz gegen Überspannungsschäden durch Blitz mit bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme.

Quelle/Foto: djd/D.A.S.

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